Was sich beim kostenlosen Strafregisterauszug ändert
Ein Formular für alle
Seit 1. Jänner 2026 gilt in ganz Österreich ein neues, einheitliches Verfahren zur Gebührenbefreiung bei Strafregisterbescheinigungen für Freiwillige. Der neue Prozess soll für mehr Rechtssicherheit sorgen. An der Ausarbeitung beteiligt waren das Sozialministerium, das Finanz-, Innen- und Justizministerium, das Bundeskanzleramt (Staatssekretariat für Digitalisierung) sowie die Landespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt).
Neues Formular
- Für die Gebührenbefreiung gilt ab sofort ausschließlich das neue, standardisierte Bestätigungsformular.
- Eigene Vorlagen von Organisationen werden von den Behörden nicht mehr akzeptiert.
Das soll für klare Abläufe und schnellere Bearbeitung sorgen.
Digitaler Check für Behörden
Ebenfalls neu ist eine zentrale Schnittstelle im Freiwilligenweb. Behörden überprüfen dort, ob eine Organisation anerkannt ist und über eine gültige FWO-Nummer verfügt.
Der neue Ablauf auf einen Blick
- Bestätigung: Die Freiwilligenorganisation stellt den Freiwilligen das Standardformular aus.
- Zusätzlich füllst du den allgemeinen Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung aus.
- Prüfung: Die Behörde verifiziert bei Antragsstellung die Organisation über die zentrale Datenbank.
- Gebührenbefreiung: Bei korrekt ausgefülltem Formular ist die Bescheinigung kostenlos.
Unterlagen
Zentrale FWO-Datenbank
Hier geht es zur zentralen Datenbank für Freiwilligenorganisationen
Noch keine FWO-Nummer?
Sollte deine Organisation noch nicht in der Datenbank aufscheinen, kannst du deinen Antrag auf "Bestätigung als Freiwilligenorganisation" direkt bei uns stellen. HIER geht's zum Antrag.
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