KI im Verein: Das musst du zum EU AI Act 2026 wissen

01.01.2022
Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) mit ChatGPT (OpenAI) erstellt und dient als Beispiel für die transparente Kennzeichnung KI-generierter Inhalte gemäß dem EU AI Act.
Bildmaterial: KI-generiertes Bild, erstellt mit ChatGPT (OpenAI).

Der EU AI Act bringt klare Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Seit August 2026 gelten weitere Vorgaben, die auch Freiwilligenorganisationen und Vereine betreffen können. Hier erfährst du einfach erklärt, was du wissen musst und wie du KI sicher und verantwortungsvoll einsetzen kannst.

Eine stilisierte Darstellung einer Katze in Schwarz.

Das Wichtigste zum EU AI Act in 30 Sekunden

Der EU AI Act gilt auch für Freiwilligenorganisationen und Vereine, wenn sie Künstliche Intelligenz (KI) nutzen. Seit 2. August 2026 gelten zusätzliche Transparenzpflichten, beispielsweise für KI-Chatbots sowie bestimmte KI-generierte Bilder, Videos und Texte. Gleichzeitig müssen alle Personen, die KI im Auftrag deiner Organisation nutzen, über eine ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Mit klaren internen Richtlinien, einem Freigabeprozess für öffentliche Inhalte und einem verantwortungsvollen Umgang mit KI lassen sich die wichtigsten Anforderungen einfach umsetzen.

Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act ist das erste umfassende Gesetz der Europäischen Union, das den Einsatz von Künstlicher Intelligenz regelt. Es legt fest, welche Anforderungen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI-Systemen gelten.

Das Ziel des Gesetzes ist es,

  • Menschen und ihre Grundrechte zu schützen,
  • einen sicheren und transparenten Einsatz von KI zu fördern und
  • gleichzeitig Innovation innerhalb der Europäischen Union zu unterstützen.

Dabei unterscheidet der AI Act zwischen verschiedenen Risikostufen. Je höher das Risiko eines KI-Systems für Menschen oder die Gesellschaft ist, desto strengere Vorgaben gelten.

Für die meisten Freiwilligenorganisationen bedeutet das: Wenn du KI-Anwendungen wie ChatGPT, Copilot oder Canva AI nutzt, bist du in der Regel Nutzer:in eines KI-Systems und musst nur einen Teil der Regelungen beachten.

EU AI Act für Vereine und Freiwilligenorganisationen: Gilt das Gesetz auch für uns?

Gilt der AI Act auch für Vereine und Freiwilligenorganisationen?

Ja. Der EU AI Act gilt grundsätzlich für alle Organisationen, die KI-Systeme innerhalb der Europäischen Union entwickeln, anbieten oder nutzen – unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform. Das bedeutet: Auch Freiwilligenorganisationen und Vereine können vom AI Act betroffen sein, wenn sie Künstliche Intelligenz in ihrer täglichen Arbeit einsetzen.

Für die meisten Freiwilligenorganisationen gelten jedoch deutlich weniger Pflichten als für Unternehmen, die KI-Systeme selbst entwickeln oder auf den Markt bringen.

Gilt der AI Act auch für kleine Vereine?

Ja. Der AI Act unterscheidet nicht zwischen kleinen und großen Organisationen. Auch kleine Vereine oder Initiativen sollten sich mit den grundlegenden Vorgaben vertraut machen.

Die gute Nachricht: Nutzt du KI lediglich als Hilfsmittel – zum Beispiel zum Schreiben von Texten, Erstellen von Bildern oder Zusammenfassen von Protokollen – musst du in der Regel nur wenige Anforderungen beachten.

Welche KI-Anwendungen sind damit gemeint?

Der AI Act betrifft viele KI-Anwendungen, die bereits im Vereinsalltag genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • ChatGPT für Texte oder Ideen
  • Microsoft Copilot oder Google Gemini
  • Canva AI zur Erstellung von Grafiken
  • Bildgeneratoren wie DALL·E oder Adobe Firefly
  • KI-gestützte Chatbots auf der Vereinswebsite
  • Übersetzungs- oder Transkriptionstools mit KI

Entscheidend ist nicht der Name der Anwendung, sondern ob sie Künstliche Intelligenz nutzt.

Bin ich Nutzer:in oder Anbieter:in eines KI-Systems?

Die meisten Freiwilligenorganisationen sind Nutzer:innen eines KI-Systems. Das bedeutet, sie verwenden bestehende Anwendungen wie ChatGPT oder Canva AI für ihre tägliche Arbeit.

Als Anbieter:in giltst du hingegen, wenn deine Organisation selbst ein KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen bereitstellt. Das ist bei Freiwilligenorganisationen nur in Ausnahmefällen der Fall.

Für Nutzer:innen gelten deshalb meist deutlich weniger Verpflichtungen als für Anbieter:innen.

Welche Rolle haben ehrenamtlich Engagierte?

Nutzen haupt- oder ehrenamtlich Engagierte KI im Namen deiner Freiwilligenorganisation, sollte allen Beteiligten klar sein, wie KI verantwortungsvoll eingesetzt wird.

Der EU AI Act verpflichtet Organisationen außerdem dazu, eine ausreichende KI-Kompetenz bei allen Personen sicherzustellen, die KI-Systeme im Auftrag der Organisation nutzen. Das gilt unabhängig davon, ob die Personen haupt- oder ehrenamtlich tätig sind.

Wie diese KI-Kompetenz vermittelt wird, schreibt der AI Act nicht vor. Das kann beispielsweise durch eine interne Einführung, eine Schulung, Leitlinien oder andere geeignete Maßnahmen erfolgen. Wichtig ist, dass die Inhalte zum tatsächlichen Einsatz der KI passen. Eine vorgeschriebene Dauer oder ein verpflichtendes Zertifikat gibt es nicht.

Dazu gehört beispielsweise:

  • KI-Ergebnisse vor der Veröffentlichung zu prüfen,
  • keine sensiblen oder personenbezogenen Daten ungeprüft in KI-Systeme einzugeben,
  • die Chancen und Grenzen von KI zu kennen und
  • die geltenden Transparenz- und Kennzeichnungspflichten einzuhalten.

So kann KI den Vereinsalltag sinnvoll unterstützen, ohne unnötige Risiken einzugehen.

Was bedeutet KI-Kompetenz?

Seit Februar 2025 verpflichtet der EU AI Act Organisationen dazu, eine ausreichende KI-Kompetenz (AI Literacy) bei allen Personen sicherzustellen, die KI-Systeme im Auftrag der Organisation nutzen.

Das bedeutet nicht, dass jede Person eine umfangreiche Ausbildung oder ein Zertifikat absolvieren muss. Vielmehr sollen alle, die mit KI arbeiten, die Chancen, Grenzen und möglichen Risiken kennen und KI verantwortungsvoll einsetzen können.

Wie du diese KI-Kompetenz vermittelst, schreibt der AI Act nicht vor. Je nach Größe deiner Freiwilligenorganisation können beispielsweise eine interne Einschulung, Leitlinien, kurze Workshops oder gemeinsame Besprechungen ausreichen. Wichtig ist, dass die vermittelten Inhalte zum tatsächlichen Einsatz der KI passen.

Was sollten Mitarbeitende und Freiwillige wissen?

Personen, die KI nutzen, sollten unter anderem wissen:

  • welche KI-Anwendungen in der Organisation verwendet werden,
  • welche Aufgaben sich für KI eignen,
  • dass KI Fehler machen oder falsche Informationen erzeugen kann,
  • wie personenbezogene Daten geschützt werden und
  • wann KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen.

Praxisbeispiel:

Eine Freiwillige erstellt mit ChatGPT einen Beitrag für den Vereinsnewsletter. Beim Erstellen des Prompts werden keine personenbezogenen oder sensiblen Daten eingegeben. Bevor der Beitrag veröffentlicht wird, werden alle Inhalte auf Richtigkeit geprüft und sichergestellt, dass sie den Qualitätsstandards der Freiwilligenorganisation entsprechen.

Was gilt seit August 2026 neu?

Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Bestimmungen des EU AI Acts. Für die meisten Freiwilligenorganisationen stehen dabei vor allem die Transparenzpflichten im Mittelpunkt. Das bedeutet: In bestimmten Situationen musst du offenlegen, wenn Inhalte oder Interaktionen mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden.

Ziel dieser Regelungen ist es, dass Menschen erkennen können, wann sie mit einer KI kommunizieren oder KI-generierte Inhalte sehen. So soll Vertrauen geschaffen und eine Täuschung von Nutzer verhindert werden.

Müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden?

Nicht jeder Inhalt, der mit KI erstellt wurde, muss automatisch gekennzeichnet werden.

Realistisch wirkende KI-generierte Bilder, Videos oder Audioaufnahmen, die den Eindruck echter Aufnahmen vermitteln können, müssen grundsätzlich als KI-generiert oder KI-verändert gekennzeichnet werden. Wie diese Kennzeichnung innerhalb deiner Freiwilligenorganisation erfolgt, kannst du selbst festlegen. Wichtig ist, dass sie für Nutzer:innen verständlich und innerhalb der Organisation einheitlich verwendet wird.

Werden Texte mit KI-Tools erstellt oder bearbeitet und veröffentlicht, um die Öffentlichkeit zu informieren, kann grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht bestehen. Werden diese Texte jedoch vor der Veröffentlichung von einer Person geprüft, redaktionell überarbeitet und von deiner Freiwilligenorganisation freigegeben, ist eine Kennzeichnung nach Art. 50 EU AI Act in der Regel nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt übernimmt.Wir empfehlen daher, für öffentliche Inhalte einen klaren Freigabeprozess einzuführen. So ist nachvollziehbar, wer den Inhalt geprüft, freigegeben und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernommen hat. Eine kurze Dokumentation dieses Prozesses hilft zusätzlich dabei, interne Abläufe transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

Praxisbeispiel:

Eine Mitarbeiterin erstellt mit ChatGPT einen ersten Entwurf für einen Beitrag auf der Vereinswebsite. Vor der Veröffentlichung prüft eine zweite Person alle Inhalte, ergänzt fehlende Informationen und gibt den Beitrag frei. Die Freiwilligenorganisation übernimmt damit die redaktionelle Verantwortung, weshalb eine Kennzeichnung in der Regel nicht erforderlich ist.

Wann gelten die Kennzeichnungspflichten nicht?

Nicht jede Nutzung von KI löst automatisch eine Kennzeichnungspflicht aus.

Eine Kennzeichnung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn:

  • KI lediglich zur Rechtschreib- oder Grammatikprüfung verwendet wird,
  • Übersetzungs- oder Formulierungshilfen genutzt werden,
  • KI einen ersten Entwurf erstellt, der anschließend wesentlich überarbeitet, geprüft und freigegeben wird,
  • KI-generierte Bilder bewusst stilisiert sind und eindeutig nicht wie echte Fotos wirken (z. B. Cartoons oder Illustrationen),
  • KI ausschließlich für interne Entwürfe oder Brainstormings verwendet wird.

Unabhängig davon solltest du KI-Ergebnisse immer sorgfältig prüfen und nur Inhalte veröffentlichen, für deren Richtigkeit deine Freiwilligenorganisation auch die Verantwortung übernehmen kann.

Was muss ich bei meinem KI-Chatbot beachten?

Setzt deine Freiwilligenorganisation einen KI-Chatbot auf der Website oder in einer App ein, müssen Nutzer erkennen können, dass sie mit einer Künstlichen Intelligenz kommunizieren.

Ein kurzer Hinweis zu Beginn der Unterhaltung genügt häufig, zum Beispiel:

„Hallo! Ich bin der KI-Assistent der Musterorganisation und unterstütze dich bei allgemeinen Fragen.“

Dadurch wissen Besucher von Anfang an, dass sie mit einer KI und nicht mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter sprechen.

Was muss ich bei KI-generierten Bildern, Videos und Deepfakes beachten?

Deepfakes sind mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellte oder veränderte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die täuschend echt wirken und den Eindruck vermitteln können, dass eine Person etwas gesagt oder getan hat, obwohl dies nicht der Fall ist.

Werden solche Inhalte veröffentlicht, müssen sie grundsätzlich als künstlich erzeugt oder verändert gekennzeichnet werden. So soll verhindert werden, dass Menschen durch täuschend echte Inhalte in die Irre geführt werden.

Für Freiwilligenorganisationen kann das beispielsweise relevant sein, wenn KI genutzt wird, um realistisch wirkende Bilder oder Videos für Kampagnen, Social Media oder Werbematerialien zu erstellen.

Praxisbeispiel:

Erstellst du mit KI ein realistisches Foto einer freiwillig engagierten Person, obwohl diese Person gar nicht existiert, sollte dies entsprechend gekennzeichnet werden. Eine gezeichnete Comicfigur oder eine Fantasy-Illustration ist hingegen in der Regel eindeutig als künstlich erkennbar.

Wie kann meine Freiwilligenorganisation die Transparenzpflichten gut umsetzen?

Damit deine Freiwilligenorganisation die Transparenzpflichten des EU AI Acts einhält, reichen oft schon wenige organisatorische Maßnahmen aus.

Dazu gehört beispielsweise:

  • Lege fest, welche KI-Anwendungen in deiner Organisation genutzt werden dürfen.
  • Vereinbare, wann KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden.
  • Informiere Mitarbeitende und Freiwillige über den verantwortungsvollen Einsatz von KI.
  • Überprüfe veröffentlichte KI-Inhalte vor der Freigabe.
  • Definiere eine Ansprechperson für Fragen rund um den Einsatz von KI.

So schaffst du klare Abläufe und stellst sicher, dass KI verantwortungsvoll und transparent eingesetzt wird.

So setzt du KI verantwortungsvoll in deiner Freiwilligenorganisation ein

Benenne eine Ansprechperson für KI

Nicht jede Person in deiner Freiwilligenorganisation kennt sich gleich gut mit Künstlicher Intelligenz aus. Deshalb ist es hilfreich, eine Ansprechperson zu benennen, die bei Fragen unterstützt und den Überblick über den Einsatz von KI behält.

Diese Person kann beispielsweise:

  • Fragen von Mitarbeitenden und Freiwilligen beantworten,
  • neue KI-Anwendungen gemeinsam mit dem Team bewerten,
  • interne Richtlinien aktuell halten und
  • über Änderungen der gesetzlichen Vorgaben informieren.

Gibt es keine eigene Ansprechperson, sollte zumindest die Geschäftsführung oder der Vorstand über den Einsatz von KI informiert sein und Entscheidungen dazu treffen können.

Praxisbeispiel:

Eine Freiwillige möchte ein neues KI-Tool für die Vereinsverwaltung einsetzen. Bevor das Tool genutzt wird, bespricht sie den Einsatz mit der KI-Ansprechperson. Gemeinsam wird geprüft, ob Datenschutz, Transparenz und die internen Richtlinien eingehalten werden.

Lege gemeinsam Regeln für den Einsatz von KI fest

Überlegt gemeinsam, wie KI in eurer Freiwilligenorganisation eingesetzt werden soll. Dabei muss kein umfangreiches Regelwerk entstehen – oft reichen bereits einige klare Vereinbarungen.

Legt beispielsweise fest,

  • welche KI-Anwendungen genutzt werden dürfen,
  • wer KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung prüft,
  • wann Inhalte gekennzeichnet werden und
  • wie mit personenbezogenen oder sensiblen Daten umgegangen wird.

So wissen alle Beteiligten, worauf sie achten müssen, und Unsicherheiten können vermieden werden.

Praxisbeispiel:

Eure Organisation nutzt ChatGPT für Social-Media-Beiträge und Canva AI für Grafiken. Gemeinsam legt ihr fest, dass alle veröffentlichten Inhalte vorab von einer zweiten Person geprüft werden und keine personenbezogenen Daten in KI-Systeme eingegeben werden dürfen.

Überprüft eure KI-Richtlinien regelmäßig

Die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz schreitet schnell voran. Deshalb lohnt es sich, den Einsatz von KI in der Freiwilligenorganisation regelmäßig zu überprüfen.

Plant dafür beispielsweise ein bis zwei Termine pro Jahr ein und besprecht gemeinsam:

  • Welche KI-Anwendungen werden aktuell genutzt?
  • Haben sich gesetzliche Vorgaben geändert?
  • Funktionieren eure internen Regeln noch?
  • Gibt es neue Chancen oder Risiken?
  • Benötigen Mitarbeitende oder Freiwillige zusätzliche Informationen?

So bleiben eure Richtlinien aktuell und können an neue Entwicklungen angepasst werden.

Praxisbeispiel:

Einmal pro Jahr überprüft der Vorstand gemeinsam mit interessierten Freiwilligen die internen KI-Regeln. Dabei wird entschieden, welche neuen KI-Anwendungen genutzt werden dürfen und welche bisherigen Vorgaben angepasst werden müssen.

Mache KI-Kompetenz zum Teil eurer Organisation

Nicht alle Personen haben die gleichen Vorkenntnisse im Umgang mit KI. Deshalb ist es sinnvoll, neue Mitarbeitende und Freiwillige frühzeitig mit den wichtigsten Grundlagen vertraut zu machen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Welche KI-Anwendungen verwendet eure Organisation?
  • Welche Aufgaben können mit KI unterstützt werden?
  • Welche Risiken gibt es?
  • Welche Regeln gelten innerhalb der Organisation?

So entsteht ein gemeinsames Verständnis für den verantwortungsvollen Einsatz von KI.

Empfehlung:

Dokumentiere interne KI-Richtlinien, Freigabeprozesse und Verantwortlichkeiten. So kannst du nachvollziehen, wie KI in deiner Freiwilligenorganisation eingesetzt wird und wer die Verantwortung für veröffentlichte Inhalte übernommen hat.

Praxisbeispiel:

Neue Freiwillige erhalten gemeinsam mit ihrer Einschulung eine kurze Einführung in die KI-Richtlinien der Organisation. Darin wird erklärt, welche Tools verwendet werden dürfen, worauf beim Datenschutz zu achten ist und warum KI-Ergebnisse immer überprüft werden müssen.

Schütze personenbezogene und sensible Daten

Auch beim Einsatz von KI gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gib deshalb keine personenbezogenen oder sensiblen Daten in öffentliche KI-Systeme ein, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt und datenschutzrechtlich abgesichert ist.

Überlege dir immer, ob die Informationen wirklich notwendig sind oder anonymisiert werden können.

Praxisbeispiel:

Statt den vollständigen Namen und die Adresse einer freiwillig engagierten Person in einen Prompt einzufügen, formulierst du deine Anfrage allgemein oder anonymisierst die Angaben. So schützt du die Privatsphäre der betroffenen Person. Zum Beispiel: „[Name] ist seit [Datum] bei uns als Freiwillige*r tätig und hat folgende Kompetenzen dabei erlernt: [Kompetenzen]“.

Veröffentliche keine KI-Inhalte ohne Prüfung

KI kann Fehler machen, Informationen erfinden oder Inhalte missverständlich formulieren. Deshalb solltest du KI-generierte Inhalte immer sorgfältig prüfen, bevor sie veröffentlicht werden.

Achte dabei besonders auf:

  • die Richtigkeit der Informationen,
  • eine verständliche Sprache,
  • diskriminierende oder stereotype Aussagen,
  • Urheberrechte sowie
  • die Einhaltung eurer internen Qualitätsstandards.

Praxisbeispiel:

KI erstellt einen Beitrag über eine bevorstehende Veranstaltung. Vor der Veröffentlichung werden Datum, Uhrzeit, Ort und Ansprechpersonen kontrolliert und der Text an den Sprachstil der Freiwilligenorganisation angepasst.

Nutze KI als Unterstützung – Entscheidungen treffen Menschen

KI kann euch bei vielen Aufgaben unterstützen, sollte aber keine Entscheidungen übernehmen, die Menschen betreffen.

Nutze KI beispielsweise zum Strukturieren von Informationen, Formulieren von Texten oder Sammeln von Ideen. Entscheidungen über Personen oder wichtige organisatorische Fragen sollten jedoch immer von Menschen getroffen werden.

Praxisbeispiel:

KI hilft dabei, Rückmeldungen aus einer Freiwilligenbefragung zusammenzufassen. Welche Maßnahmen daraus umgesetzt werden, entscheidet anschließend das Organisationsteam gemeinsam.

Checkliste: Ist deine Freiwilligenorganisation gut vorbereitet?

Gehe die folgenden Punkte durch und prüfe, ob deine Freiwilligenorganisation die wichtigsten Anforderungen und Empfehlungen zum EU AI Act bereits umgesetzt hat.

Organisation

☐ Es gibt interne Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

☐ Es ist festgelegt, welche KI-Anwendungen in der Organisation genutzt werden dürfen.

☐ Es gibt eine Ansprechperson für Fragen rund um den Einsatz von KI oder die Geschäftsführung bzw. der Vorstand übernimmt diese Aufgabe.

☐ Der Einsatz von KI wird regelmäßig (z. B. ein- bis zweimal pro Jahr) gemeinsam überprüft und bei Bedarf angepasst.

KI-Kompetenz

☐ Mitarbeitende und Freiwillige wurden über den verantwortungsvollen Einsatz von KI informiert.

☐ Neue Mitarbeitende und Freiwillige erhalten eine Einführung in die KI-Richtlinien der Organisation.

Datenschutz und Qualität

☐ Personenbezogene oder sensible Daten werden nicht ungeprüft in öffentliche KI-Systeme eingegeben.

☐ KI-generierte Inhalte werden vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft.

☐ Die Verantwortung für veröffentlichte Inhalte bleibt immer bei einem Menschen(Prüfer*in).

Transparenz

☐ KI-Chatbots weisen darauf hin, dass sie Künstliche Intelligenz sind.

☐ Realistisch wirkende KI-generierte Bilder, Videos oder Audioinhalte werden bei Bedarf entsprechend gekennzeichnet.

☐ Innerhalb der Organisation ist bekannt, wann Kennzeichnungspflichten gelten und wann nicht.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt eine verständliche Übersicht für Freiwilligenorganisationen dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Je nach Einsatzgebiet von KI können weitere Anforderungen des EU AI Acts gelten.

Disclaimer: Dieser Text wurde teilweise mit Unterstützung eines KI-Tools erstellt und redaktionell geprüft

Das Logo von RTR, einer Organisation für Telekommunikation und Medien in Österreich.

Detailliertere Infos zum Digital Services Act findest du auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH).

Visuelle Darstellung der EU-Flagge mit leuchtenden Sternen und digitalem Hintergrund aus Nummmerierung.
Bildmaterial: Adobe Stock

Was bedeutet das EU-KI-Gesetz (EU AI Act) für deinen Verein?

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