Herunterladen kannst du den Factsheet im Freiwilligenweb – dem Info-Portal für freiwilliges Engagement in Österreich. Die Seite wird vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betrieben.
Strafregisterbescheinigung für Freiwillige günstiger


Für viele Einsatzbereiche musst du als Freiwillige:r eine einwandfreie Strafregisterbescheinigung – früher auch Leumundszeugnis genannt – vorlegen.
Das Strafregister ist ein in Österreich zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über eingetragene Verurteilungen einer Person. Das Dokument bestätigt auch, dass keine solche Verurteilung gegen dich vorliegt. Bei manchen Aufgaben im Freiwilligenbereich ist es erforderlich, dass du besondere Qualifikationen mitbringst. Achtung: Deine Bescheinigung darf im Regelfall nicht älter als drei Monate sein.
Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
So ist etwa eine Strafregisterbescheinigung nötig, wenn du bei deinem Engagement mit Kindern oder Jugendlichen zusammenarbeitest. Seit 1. Jänner 2014 kannst du „zur Prüfung der Eignung für eine Anstellung, für berufliche oder organisierte ehrenamtliche Tätigkeiten, bei denen es zu direkten oder regelmäßigen Kontakten mit Kindern kommt“ eine spezielle „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ beantragen. Vorsicht: Die spezielle Bescheinigung kann nicht online, sondern nur nach persönlicher Vorsprache beim Amt beantragt werden.
Wie bekomme ich meine Strafregisterbescheinigung?
Eine Strafregisterbescheinigung kannst du kostenpflichtig an den unten genannten Stellen beantragen. Als Freiwillige:r erhältst du die Bescheinigung zu einem günstigeren Preis. Voraussetzung dafür ist, dass du dir eine Bestätigung über dein freiwilliges Engagement ausstellen lässt. Eine solche bekommst du etwa in deinem Freiwilligenzentrum oder direkt bei deiner Einsatzstelle. Die dafür zu bezahlenden 2,10 Euro übernimmt im Normalfall auch deine Einrichtung.
Unabhängig vom Wohnsitz
Die Strafregisterbescheinigung bekommst du unabhängig von deinem aktuellen Wohnsitz in jeder Landespolizeidirektion und auf jedem Polizeikommissariat in Österreich sowie beim Magistrat oder am Gemeindeamt sowie im Ausland bei jeder österreichischen Vertretungsbehörde. Du kannst deine Strafregisterbescheinigung auch online beantragen. Dafür benötigst du eine Bürgerkarte, die auch als Handy-Signatur verfügbar ist. Achtung: Die Option auf eine vergünstigte Ausstellung entfällt hier derzeit noch. Im Online-Formular kannst du lediglich die Option „Zur Vorlage an einer Organisation“ auswählen, die mit 25 Euro zu Buche schlägt. Mehr Informationen findest du unter anderem HIER.
Erforderliche Unterlagen
- Bring einen amtlichen Lichtbildausweis zur Behörde mit. Das kann dein Personalausweis oder dein Reisepass, aber auch dein Führerschein sein.
- Holst du deinen Antrag nicht selbst ab, musst du dem/der Antragssteller:in eine Vollmacht ausstellen.
- Stellst du einen Antrag auf eine „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ benötigst du eine vollständig ausgefüllte und von deiner Organisation unterzeichnete Bestätigung.
- Eine Bestätigung deines freiwilligen Engagements vom Freiwilligenzentrum oder deiner Einsatzstelle
- Willst du sichergehen, dass es bei der Behörde keine Missverständnisse gibt, nimm den Factsheet des Bundesministeriums mit. Darin ist die gesetzliche Ausnahme-Regelung für die Gebührenbefreiung von Freiwilligen genau angeführt.
