Detailliertere Infos zum Digital Services Act findest du auf der Website der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH).
Was bedeutet das EU-KI-Gesetz (EU AI Act) für deinen Verein?
„Mache einen Textvorschlag“, „Übersetze meine E-Mail“, „Designe mir einen Flyer“ – manchmal merken wir gar nicht mehr, wie präsent künstliche Intelligenz (KI) mittlerweile in unserem Arbeitsalltag geworden ist. Doch wie sieht es eigentlich mit der rechtlichen Lage aus? Wofür darfst du KI in der Vereinsarbeit einsetzen – und wo ist besondere Vorsicht gefragt?
Was ist der EU AI Act?
Mit dem EU AI Act (Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz) schafft die Europäische Union erstmals einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Auch gemeinnützige Vereine sind davon betroffen – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß.
Die EU-weit gültige Rechtsvorschrift tritt 2026 in Kraft. Sie unterscheidet verschiedene Risikostufen für KI-Systeme – je nachdem, wie stark sie in Grundrechte oder Sicherheit eingreifen. Ziel ist es, den Einsatz von KI sicher, fair und nachvollziehbar zu gestalten.
Für Freiwilligenorganisationen, die keine eigenen KI-Systeme entwickeln, sondern bestehende Tools nutzen, geht es vor allem um zwei Fragen:
- Wie transparent setzt du KI ein?
- Gibt es Risiken für Freiwillige oder andere Personen, die mit dem Verein in Kontakt stehen?
Unproblematisch: KI als unterstützendes Werkzeug
Viele KI-gestützte Anwendungen im Vereinsalltag gelten als niedriges Risiko – hier ist keine besondere Genehmigung oder Meldung erforderlich. Du kannst sie weiterhin nutzen, wenn du bestimmte Grundregeln einhältst.
Typische Beispiele aus dem Vereinsalltag
- Texte für Website, Social Media oder Newsletter mit tlw. Unterstützung durch von ChatGPT
- Übersetzungen mit Anwendungen wie DeepL oder Google Translate
- Grafiken mit den KI-Funktionen von Canva oder Adobe Express erstellen
- Terminplanung mit KI-gestützten Kalender-Tools
- Statistische Auswertungen aus (anonymisierten) Befragungen oder Umfragen
✅ Empfehlung: Erarbeitet im Verein eine einfache Richtlinie zur Nutzung von KI – z. B. wann Inhalte gekennzeichnet werden müssen, welche Tools verwendet werden dürfen und wer dazu die Freigaben erteilt.
Transparenzpflicht: Generative Inhalte kennzeichnen
Der AI Act sieht vor, dass maschinell erzeugte Inhalte ab 2.8.2026 erkennbar gemacht werden müssen – etwa Texte, Bilder oder Audio, die mit KI erstellt wurden.
Das gilt in erster Linie für die Anbieter:innen von KI-Systemen. Für Nutzer:innen gilt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu zählen Deep-Fakes oder Texte, die den Zeck haben die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Dies Kennzeichnung dieser Texte kann allerdings auch entfallen, wenn der Inhalt noch einmal von einem Menschen überprüft wird und die redaktionelle Verantwortung bei einer natürlichen oder juristischen (Verein) Person liegt.
Die Kennzeichnung schafft allerdings Vertrauen und beugt Missverständnissen vor.
Typische Anwendungsfälle
- Texte, die zu großen Teilen mit ChatGPT geschrieben wurden
- KI-generierte Bilder (z. B. mit DALL·E oder Midjourney)
- Audio- oder Video-Inhalte mit synthetischen Stimmen
- Automatisch gestaltete Info-Folder mit Textbausteinen aus einem KI-Tool
Praxisnahe Formulierungen für deine Kommunikation
Für Texte (z. B. Newsletter, Website, Broschüren):
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe eines KI-Tools erstellt und von unserem Team überprüft und überarbeitet.
Für Bilder (z. B. Midjourney, Canva):
Hinweis: Dieses Bild wurde mit Unterstützung eines KI-Bildgenerators erstellt.
Für Videos mit KI-Elementen:
Hinweis: Dieses Video enthält Inhalte, die durch Künstliche Intelligenz erstellt oder bearbeitet wurden.
Für interne Dokumentation (z. B. Förderunterlagen):
Hinweis: Teile dieses Inhalts wurden mithilfe von KI-Tools wie ChatGPT oder DeepL erstellt. Die Verantwortung für Inhalt und Aussage liegt beim Redaktionsteam.
Achtung bei sensiblen Anwendungen
Kritisch wird es, wenn du in deiner Vereinsarbeit KI dazu einsetzt, automatisierte Entscheidungen über Menschen zu treffen – etwa bei Bewerbungen oder Projektzuweisungen. Solche Systeme gelten als hochrisikobehaftet und sind im AI Act besonders streng reguliert.
Beispiel aus der Praxis
Ein Verein nutzt eine Matching-Software, die automatisch entscheidet, welche Freiwillige zu welchem Projekt passen – ohne menschliche Kontrolle.
✅ Solche automatisierten Entscheidungen müssen künftig transparent, nachvollziehbar und überprüfbar gemacht werden. In vielen Fällen braucht es dann eine zusätzliche Prüfung durch Menschen.
Beispiele für KI-Tools mit sensiblen Anwendungen
- Predictive Hiring Tools (z. B. HireVue, Pymetrics) zur automatischen Bewerber:innenbewertung
- Plattformen mit psychometrischer Analyse zur Persönlichkeitszuordnung
- KI-gestützte Bewertungstools für Engagementverhalten oder Verlässlichkeit
Achtung: Einige solcher Systeme sind in der EU nicht zugelassen oder nur eingeschränkt erlaubt, insbesondere wenn sie intransparent oder diskriminierend arbeiten.
Beispiele für KI-gestützte Tools, die kritisch oder EU-weit umstritten sind:
- Clearview AI (Gesichtserkennung – in der EU weitgehend verboten)
- Emotionserkennung in Bewerbungsgesprächen (z. B. über Webcam-Auswertung)
- KI-Systeme zur automatisierten Verhaltensprognose ohne nachvollziehbare Kriterien
✅ Empfehlung: Verwendet nur Tools, die transparent dokumentiert sind, und prüft, ob sie datenschutzkonform und in der EU rechtlich zulässig sind.
Wie sieht es rechtlich mit der Plattform TikTok aus?
Die chinesische Social-Media-Plattform wird von zahlreichen Vereinen für ihre Öffentlichkeitsarbeit genutzt. Die App nutzt im Hintergrund KI-gestützte Empfehlungssysteme, deren Funktionsweise teils intransparent ist. Die EU-Kommission prüft laufend, ob diese Systeme gegen Datenschutz-, Transparenz- oder Jugendschutzauflagen verstoßen.
✅ Wichtig zu wissen: Auch wenn TikTok selbst kritisch bewertet wird, betrifft das nicht automatisch eure Vereinsnutzung – solange ihr nur Inhalte erstellt, veröffentlicht und nicht auf personenbezogene Profilanalysen zugreift oder automatisiert verwaltet.
Tipps für eine EU-konforme TikTok-Nutzung im Verein:
- Nutzt TikTok nur mit verifizierten Business-Konten, ohne Zugriff auf sensible Daten
- Verzichtet auf personalisierte Werbung oder Zielgruppen-Tracking über TikTok
- Verwendet in Videos keine Deepfake-Technik oder KI-generierte Stimmen ohne Hinweis
- Haltet euch an die allgemeinen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, z. B. bei generierten Inhalten
✅ Empfehlung: Wenn ihr TikTok nutzt, bleibt auf der inhaltlichen Ebene. Inhalte wie Veranstaltungseinblicke, Behind-the-Scenes-Videos oder Interviews mit echten Personen sind datenschutzrechtlich meist unproblematisch.
Mitarbeitende schulen – Wissen teilen
Der AI Act verpflichtet zwar nicht zur formalen Ausbildung oder Zertifizierung – doch Organisationen, die KI regelmäßig einsetzen, sollen ihr Team entsprechend informieren und schulen.
Empfehlung
- Führt interne Schulungen im Verein durch – z. B. über Tools, Einsatzbereiche und Risiken
- Macht deutlich, wo Transparenzpflichten bestehen
- Sprecht über Datenschutz, Urheberrecht
- Erstellt einen kurzen KI-Leitfaden oder eine FAQ fürs Team
✅ Regelmäßige Schulungen durch intern informierte Mitarbeitende sind ausreichend – Hauptsache, das Wissen ist aktuell und relevant für euren Arbeitsalltag.
Was droht bei Verstößen gegen den AI Act?
Der AI Act sieht – je nach Schwere – empfindliche Strafen vor:
- Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des Jahresumsatzes bei besonders schwerwiegenden Verstößen
- Verwarnungen, Untersagungen oder Auflagen bei geringeren Verstößen
- Bei kleinen Organisationen gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit – es droht also keine Millionenstrafe, aber ernsthafte Konsequenzen sind möglich.
Ein realistisches Beispiel
Ein Verein veröffentlicht ein Video mit KI-generierter Stimme, die vorgibt, eine reale Person zu sein – ohne Hinweis auf die künstliche Erzeugung.
➡ Das kann als Verstoß gegen die Transparenzpflicht gewertet werden und zu einer behördlichen Maßnahme führen.
Fazit: KI im Verein – verantwortungsvoll und rechtssicher nutzen
Für die meisten Freiwilligenorganisationen bringt der AI Act keine drastischen Änderungen. Wer KI aber aktiv nutzt, sollte sich mit ein paar Grundregeln vertraut machen:
- ✅ Nutzt KI-Tools bewusst als Unterstützung
- ✅ Kennzeichnet KI-generierte Inhalte mit kurzen Hinweisen
- ✅ Schult Mitarbeitende und ggf. eure Freiwilligen im Umgang mit KI
- ✅ Verzichtet auf automatisierte Entscheidungen über Menschen – oder überprüft sie kritisch
- ✅ Erstellt interne Richtlinien für einen verantwortungsvollen Einsatz
So bleibt dein Verein zukunftsfit – und auf der sicheren Seite.
Disclaimer: Dieser Text wurde teilweise mit Unterstützung eines KI-Tools erstellt und redaktionell geprüft