Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich
Mit dem Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement zeichnen Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Soziales, Pflege und Konsumentenschutz auch 2024 herausragende Initiativen und Aktivitäten des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements aus.
Fast die Hälfte der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahren engagiert sich freiwillig oder ehrenamtlich. Das schließt sowohl formelle Engagements innerhalb von Organisationen oder Vereinen als auch informelle, nicht institutionalisierte Tätigkeiten wie Nachbarschaftshilfe ein, wobei es auch Überschneidungen zwischen diesen beiden Bereichen gibt.
Freiwilliges und ehrenamtliches Engagement spielt in Österreich eine bedeutende Rolle. Es stärkt den sozialen Zusammenhalt und verbessert die Lebensqualität in der Gesellschaft. Durch die Unterstützung von Freiwilligen werden vielfältige Projekte und Aktivitäten ermöglicht, die sonst nicht realisierbar wären. Zudem fördert es den Austausch von Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen und trägt somit zur persönlichen Entwicklung und zum Aufbau von Gemeinschaften bei. Freiwilligentätigkeiten spielen auch eine wichtige Rolle bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und der Unterstützung von benachteiligten Gruppen. Das freiwillige und ehrenamtliche Engagement ist in Österreich von großer Bedeutung und der Freiwilligenstaatspreis dient dazu, herausragende Leistungen zu würdigen.
Fünf Kategorien und ein Sonderpreis
- Der Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich wird in insgesamt fünf Kategorien vergeben.
- Dazu kommt ein Sonderpreis für Freiwilligenkoordination.
- Angebote dürfen in bis zu drei Kategorien eingereicht werden.
Häufig gestellte Fragen zum Staatspreis
Wer kann einreichen?
Der Freiwilligenstaatspreis zeichnet herausragende Initiativen und Aktivitäten des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements aus. Das reicht von kleinen, informellen Initiativen der Nachbarschaftshilfe oder freiwilligen Aktivitäten im Freundeskreis (ohne dass eine formale Vereinsstruktur vorhanden sein muss) bis hin zu größeren Freiwilligenprojekten gemeinnütziger Organisationen, Schulen, Universitäten, Unternehmen, Städten und Gemeinden. Das Spektrum ist so vielfältig wie das zivilgesellschaftliche Engagement in Österreich.
Welche formalen Einreichkriterien sind zu beachten?
- Einhaltung der zeitlichen Einreichfrist bis 2. September 2024. Später eingelangte Einreichungen können nicht berücksichtigt werden.
- Es werden nur Online-Einreichungen akzeptiert.
- Beschreibung und Datenbefüllung anhand der Online-Formularfelder mit Zeichenbegrenzung: Alle erforderlichen Text-Felder müssen ausgefüllt sein sowie zumindest ein aussagekräftiges Foto übermittelt werden.
- Aufgreifen des Ausschreibungsthemas: Das eingereichte Angebot muss hauptsächlich zivilgesellschaftliches Engagement fördern. Freiwillige und/oder Freiwilligenkoordinator:innen sollen bei der Umsetzung die Hauptrolle spielen.
- Engagement in Österreich: Eingereichte Projekte, Initiativen oder Aktivitäten müssen hauptsächlich in Österreich organisiert und durchgeführt werden.
- Umsetzungsgrad: Eingereicht werden können Angebote, die in den Jahren 2023 und/oder 2024 gestartet, noch laufen oder abgeschlossen wurden. Projekt-Ideen im Entwurfsstadium werden nicht berücksichtigt.
Welche inhaltliche Auswahlkriterien gibt es?
- Preiskategorie: Innovation, junges Engagement, Partizipation, Inklusion oder Krisenbewältigung - inwiefern entspricht die Einreichung der gewählten Preiskategorie? Bitte beachte, dass Einreichungen in bis zu zwei Kategorien vorgenommen werden können.
- Stellenwert des freiwilligen Engagements: Die Einreichung sollte das persönliche Engagement und die Motivation der Freiwilligen oder Gruppe hervorheben, insbesondere, wenn es um das Überwinden von Hindernissen oder das Engagement in schwierigen oder herausfordernden Bereichen geht.
- Umfang und Kontinuität des Engagements: Die Einreichung sollte deutlich machen, wie lange und wie regelmäßig die Person oder Gruppe freiwillig aktiv ist, welche Art von Aktivitäten sie ausübt und welche Erfolge oder Erfahrungen das Projekt bisher erzielt hat.
- Kreativität: Unabhängig von der Größe und Reichweite, sollte die Einreichung kreative und effektive Ansätze und Ideen in der Umsetzung des freiwilligen Engagements verfolgen.
- Kooperation und Vernetzung: Die Einreichung sollte beschreiben, wie das freiwillige Engagement in Kooperation mit anderen Aktiven oder Institutionen stattfindet und welche Vernetzung und Zusammenarbeit auf lokaler oder bundesweiter Ebene dadurch entstanden ist.
- Öffentlichkeitswirksamkeit: Hat das Angebot dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit für das jeweilige Thema zu erhöhen? Konnte es das Bewusstsein für freiwilliges Engagement und Ehrenamt steigern?
- Gesellschaftlicher Mehrwert: Wie tragen die Aktivitäten dazu bei, das Gemeinwohl zu fördern? Haben die getroffenen Maßnahmen positive Auswirkungen auf die Gesellschaft insgesamt?
- Wirkung und Nachhaltigkeit: Die Einreichung sollte aufzeigen, welche nachweisbaren positiven Effekte das freiwillige und ehrenamtliche Engagement auf seine spezifische Zielgruppe hat. Werden über die Initiative bzw. Aktivität hinaus möglichst langfristige Wirkungen erzeugt? Werden die Erkenntnisse daraus für andere verfügbar gemacht?
Was gibt es zu gewinnen?
- In allen fünf Kategorien werden jeweils drei Initiativen bzw. Aktivitäten ausgezeichnet:
Staatspreis | (1. Platz) | 5.000 EUR |
Anerkennungspreis | (2. Platz) | 3.000 EUR |
Ehrenpreis | (3. Platz) | 1.000 EUR |
- Der zusätzlich vergebene Staatspreis für Freiwilligenkoordination ist ebenfalls mit 5.000 EUR dotiert.
- Alle ausgezeichneten Initiativen dürfen sich zusätzlich zum Preisgeld über eine Urkunde und eine eigens entwickelte Trophäe freuen.
Wie ist der zeitliche Ablauf?
Einreichphase: 03.05.2024 – 02.09.2024
Einreichungen für den Staatspreis sind über www.freiwilligenstaatspreis.at möglich. Für Fragen zur Einreichung steht das Team der Servicestelle von freiwillig-engagiert unter info@freiwilligenstaatspreis.at gerne zur Verfügung.
Aufbereitungsphase: 03.09. – 01.10.2024
Die Servicestelle freiwillig-engagiert bereitet alle Einreichungen für die Jury auf.
Jurysitzung: 15.10. – 31.10.2024
Eine unabhängige Fachjury bewertet die Einreichungen und trifft die Entscheidung in den verschiedenen Kategorien.
Benachrichtigung der Ansprechpersonen: ab dem 04.11.2024
Die Ansprechpersonen der prämierten Einreichungen werden in der Woche ab dem 04.11.2024 über ihre Auszeichnung informiert. Selbstverständlich erhalten auch alle anderen Einreichenden eine Benachrichtigung.
Verleihung des Staatspreises: 04.12.2024
Die besten eingereichten Initiativen und Aktivitäten werden am 4. Dezember 2024 in Wien im feierlichen Rahmen ausgezeichnet.
Wie setzt sich die Jury zusammen?
Die unabhängige Fachjury setzt sich aus Mitgliedern des Österreichischen Freiwilligenrats zusammen. Die genaue Zusammensetzung der Jury wird rechtzeitig an dieser Stelle bekanntgegeben.
Was muss ich beim Ausfüllen des Einreichformulars beachten?
- Vor dem Ausfüllen solltest du das Formular gründlich durchsehen. Bist du mit allen erforderlichen Informationen ausgestattet?
- Grundsätzlich speichert das Online-Formular deine angegebenen Daten, während du sie eingibst.
- Schreib deinen Text in einem Textverarbeitungsprogramm vor. So ist garantiert, dass keine Formulierungen verloren gehen, falls dein Browser abstürzt oder es Probleme bei der Übermittlung gibt.
- Die Pflichtfelder sind mit einem * markiert. Solltest du ein Pflichtfeld übersehen haben, wirst du darauf beim Absenden hingewiesen.
- Achte darauf, dass übermittelte Bilder oder PDF-Dateien nicht zu groß sind. Rund 2,0 Megabyte für Fotos sind ein guter Richtwert.
- Erteile die Übertragung der übermittelten Bildrechte, damit wir deine Fotos im Rahmen des Freiwilligenstaatspreises verwenden dürfen.
- Bitte schließe das Browser-Fenster nach der Übermittlung deiner Daten nicht. Sobald du die Bestätigung "Danke für deine Einreichung!" siehst, wurde deine Einreichung erfolgreich übermittelt.
Jetzt einreichen!
Damit unsere Fach-Jury deine Initiative bewerten kann, ist es wichtig, dass du das Bewerbungsformular möglichst vollständig ausgefüllst. Du kannst deine Unterlagen bis spätestens 2. September 2024 übermitteln.
(Alle mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.)