So kommt dein Verein zur neuen Spenden­begünsti­gung

16.04.2024
Teilnehmende einer Info-Veranstaltung zum Gemeinnützigkeitspaket 2024
Bildmaterial: BKA/Wenzel
Anfang April diskutierten Vertreter:innen von Spenden-Organisationen in Wien das Gemeinnützigkeitspaket 2024.
Ab sofort können alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften, die die gesetzlichen Kriterien der Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erfüllen, einen Spendenbegünstigungsbescheid beantragen. Besonders die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur profitieren von der Ausweitung. Zudem wurden zahlreiche Maßnahmen vereinfacht.

 

Details dazu gaben Finanzminister Magnus Brunner sowie Staatssekretärin Claudia Plakolm bei einer Info-Veranstaltung am 5. April bekannt. Geladen waren Vertreter:innen österreichischer Spenden-Organisationen - und auch die Servicestelle freiwillig-engagiert war vor Ort mit dabei.

Wie werde ich als Organisation „spendenbegünstigt“?

Ab sofort können neu hinzugekommene spendenbegünstigte Organisationen beim österreichischen Finanzamt die Anerkennung als begünstigte Einrichtung beantragen.

Ob die abgabenrechtlichen Begünstigungen in Anspruch genommen werden können, beurteilt das Finanzamt Österreich. Du stellst daher einen Antrag in FinanzOnline. Für die Zuerkennung der Spendenbegünstigung wird ein eigenes elektronisches Formular zur Verfügung gestellt.

 

Steuernummer vorab beantragen

Achtung: Um einen solchen Antrag stellen zu können, benötigt deine Organisation eine gültige Steuernummer. Das Verfahren zur Beantragung einer solchen wurde im Zuge der Gemeinnützigkeitsreform aber stark vereinfacht und ist ebenfalls über FinanzOnline möglich.

 

Antrag durch Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in

Nach Erhalt der Steuernummer kann nun der Antrag auf Spendenabsetzbarkeit über Finanzonline gestellt werden. Einen solchen Erstantrag kann nur einen berufsmäßigen Parteienvertreter gemäß Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) - also dein:e Steuerberater:in oder dein:e Wirtschaftsprüfer:in übermitteln.

 

Wichtiger Hinweis: Eventuell ist für den Erhalt einer Spendenbegünstigung eine Aktualisierung deiner Vereinsstatuten nötig – das betrifft etwa die Auflösungsbestimmungen deines Vereins, da darin geregelt werden muss, was mit lukrierten Spendengeldern im Anschluss passiert.

 

Voll abzugsfähig bei Antrag bis Ende Juni

Stellst du deinen Antrag für die Zuerkennung bis Ende Juni 2024, sind alle Spenden des Jahres 2024 abzugsfähig. Dies gilt auch für Spenden, die bereits vor der Anerkennung getätigt wurden.

Reform bringt mehr Entbürokratisierung

Neben der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit wurden mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz auch Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung getroffen.

  • Im Kunst- und Kulturbereich entfällt die Notwendigkeit, Förder-Nachweise vorzulegen.
  • Zusätzlich wird der Zugang zur Spendenabsetzbarkeit beschleunigt, indem die Frist für den Nachweis der Gemeinnützigkeit von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird.
  • Kleine Vereine profitieren von einem weitgehend automatisierten und vereinfachten Verfahren, das sie finanziell entlastet.

 

Ist meine Organisation überhaupt spendenbegünstigt?

Grundsätzlich wird zwischen zwei Gruppen von spendenbegünstigten Organisationen unterschieden:

  1. Organisationen, die bereits gesetzlich begünstigt sind, wie Kindergärten, öffentliche Schulen und Universitäten oder freiwillige Feuerwehren.
  2. Organisationen, die vom Finanzamt Österreich als spendenbegünstigt anerkannt werden und die, die gesetzlich genannten Zwecke und sonstige Voraussetzungen erfüllen.

Spendenbegünstigte Zwecke können sein:

  • Gemeinnützige Zwecke,
  • Mildtätige Zwecke,
  • Zwecke, die die wissenschaftliche Forschung, Kunst und Erwachsenenbildung betreffen.

Kirchliche Zwecke sind durch die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages bis zu 600 Euro begünstigt.

Nur Körperschaften können spendenbegünstig sein. Hierbei handelt es sich beispielsweise um abgaberechtlich begünstigte Vereine, GmbHs oder Stiftungen, ausgenommen sind Privatpersonen. Deine Organisation kann natürlich nicht selbst entscheiden, ob die abgaberechtlichen Begünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Beurteilung erfolgt über das Finanzamt Österreich.

 

Erklärvideo vom Bundesministerium Finanzen
Zu den Details und den wichtigsten Fragen hat das Finanzministerium einen Leitfaden veröffentlicht.
Du hast vor, einen Bescheid zur Spendenbegünstigung einzureichen? Das Finanzministerium hat dazu auch eine praktische Checkliste zusammengestellt.

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