Stellungnahme der IGFÖ zum Freiwilligengesetz neu

25.05.2023
Eine Person unterzeichnet ein offizielles Papier.
Bildmaterial: Romain Dancre/Unsplash
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG) geändert wird


Die Interessensgemeinschaft Freiwilligenzentren Österreich (IGFÖ) bedankt sich für die Zusendung des Gesetzesentwurfs. Wir begrüßen die aktuelle Novelle und den vorgelagerten Prozess. Mit der vorliegenden Stellungnahme bringen wir sowohl unsere Wertschätzung als
auch unsere Ergänzungen zum Ausdruck.

 

Allgemeines

Wir befürworten die Einrichtung einer bundesweiten Servicestelle, die Verleihung des Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich sowie die Förderung von Freiwilligenzentren und die Verbesserungen im Bereich des Freiwilligen Sozialen Jahres.

Fördermöglichkeiten für das Freiwilligenmanagement bzw. die Freiwilligenkoordination sind im neuen Gesetz nicht vorgesehen, obwohl diese ebenfalls maßgeblich zur Qualitätssicherung im freiwilligen Engagement beitragen. Zudem ist eine Erhöhung der Mittel des
Anerkennungsfonds erforderlich. Beides allerdings nicht auf Kosten anderer Fördermittel im Freiwilligensektor.

Allgemein empfehlen wir eine Valorisierung sämtlicher Beträge im Freiwilligengesetz.

Ein bundesweiter Versicherungsschutz für Freiwillige bzw. für kleine Initiativen fehlt zu unserem großen Bedauern nach wie vor.

 

Zu § 1. (2) Abs. 1 Z. 2 bzw. § 4 (1) Z. 3 bzw. § 30 Z. 4

Wir begrüßen die Festlegung konkreter Intervalle des Freiwilligenberichts und empfehlen, diese auf 3 Jahre einzurichten. Das würde dem gesellschaftlich hohen Tempo des Wandels besser entsprechen.  Die jährlichen Datenerhebungen der Statistik Austria ermöglichen die Veröffentlichung des Berichts in diesem Intervall.

Zu § 2. (2)

Aufgrund der wachsenden Bedeutung des informellen Engagements empfehlen wir dessen Aufnahme in die Begriffsdefinition.

Zu § 3. (3) 2.

Wir empfehlen eine Förderung von Freiwilligenorganisationen unabhängig davon, ob sie den Freiwilligenpass ausstellen.

Zu § 4a. (2)

Wir bitten um folgende Formulierungsänderung: „Zum Aufbau, Ausbau und zur Unterstützung der für die Durchführung der Arbeit der Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich […]“

Zu §4b.

Aus Sicht der IGFÖ ist die Aufnahme von Mindeststandards für Freiwilligenzentren in die Förderungskriterien erforderlich. Während Freiwilligenmanagement bzw. Freiwilligenkoordination Instrumente einzelner Organisationen sind, bieten Freiwilligenzentren bzw.
Freiwilligenagenturen trägerübergreifende und organisationsneutrale Beratung, Vermittlung und Vernetzung von Interessierten, Freiwilligen und Organisationen.

Ein nachhaltiger Aufbau von sowohl flächendeckenden, bundesländerweiten als auch kleinen regionalen Strukturen erfordert eine Verdopplung der Mittel für Freiwilligenzentren. Darüber hinaus empfehlen wir, die Projektförderungen im Sinne der Nachhaltigkeit und Effizienz, mit Leistungszeiträumen von 2 oder 3 Jahren zu ermöglichen.

Zu § 21

Wir empfehlen, die Deckelung der Anzahl der Teilnehmenden im FSJ aufzuheben und so eine Steigerung im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit zu ermöglichen.

Zu § 27

Wir begrüßen die einheitliche Anhebung des Taschengelds für das FSJ im Inland. Bei Sozial-, Friedens- und Gedenkdiensten im Ausland plädieren wir jedoch für die Beibehaltung der bisherigen Untergrenze von 10 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze, um die Qualitätskriterien internationaler
Freiwilligeneinsätze gewährleisten zu können.


Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme. Gerne stehen wir unter info@freiwilligenzentrum.at für Rückfragen zur Verfügung.

Beste Grüße
von den Mitgliedern der IGFÖ

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