Strafregisterbescheinigung & Gebührenbefreiung für Freiwillige

18.04.2024
Bildmaterial: AdobeStock
In den letzten Wochen waren viele Freiwilligenorganisationen und noch mehr Freiwillige mit Fragen zur Ausweitung der Gebührenbefreiung für Strafregisterbescheinigungen beschäftigt: „Welche Bestätigungen sind zusätzlich zu den Antragsunterlagen nötig?“, oder „Warum musste ich als Freiwillige:r dennoch eine Gebühr bezahlen?“ Mit diesen und vielen anderen Fragestellungen wandten sich Betroffene an die Servicestelle für freiwilliges Engagement in Österreich.

 

Mit diesem Blog-Artikel bringen wir etwas Klarheit in den Behörden-Dschungel. Lass uns gemeinsam herausfinden, wie deine Freiwilligen am besten zu einer kostenfreien Strafregisterbescheinigung kommen.

 

Zum Hintergrund: Mit 1. Jänner 2024 wurde die Gebührenbefreiung betreffend der Strafregisterbescheinigungen in Österreich ausgeweitet. Die Gesetzesreform bringt Freiwilligen den Vorteil, dass ihnen bei der Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung - unter bestimmten Voraussetzungen - keine Kosten mehr anfallen.

 

Ausweitung der Gebührenbefreiung

Die komplette Gebührenbefreiung ist seit Anfang 2024 im Gebührengesetz 1957 vorgesehen (siehe § 14 TP 6 Abs. 5 Z 28 GebG iVm § 14 TP 14 Abs. 3 Z 2 GebG).

 

Zwei Bestätigungen notwendig

Damit deine Freiwilligen eine Strafregisterbescheinigung kostenlos ausgestellt bekommen, sind seit der Gesetzeserweiterung neben den Antragsunterlagen zwei Bestätigungen deiner Einsatzstelle notwendig:

 

  1. Eine Bestätigung deiner Einsatzstelle, dass es sich bei der Tätigkeit deiner/deines Freiwilligen um Freiwilliges Engagement gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 handelt. Das bedeutet u.a., dass der/die Freiwillige für seine/ihre Tätigkeiten im Einzelfall höchstens das Freiwilligenpauschale erhält. Du kannst dazu diese Bestätigungsvorlage verwenden.
  1. Eine Bestätigung über das Vorliegen einer der folgenden Einrichtungen:
    • Freiwilligenorganisationen gemäß § 3 Abs. 1 des Freiwilligengesetzes (FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012.
      Diesen schriftlichen Nachweis kann deine Einsatzstelle hier bei der Servicestelle für freiwilliges Engagement in Österreich beantragen.
    • Spendenbegünstigte Einrichtungen gemäß § 4a des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400/1988.
      Wie du als Freiwilligenorganisation zu deiner Spendenbegünstigung kommst, haben wir für dich in diesem Wissensbeitrag
    • Gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen.

Liegen beide Punkte vor, sind die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung erfüllt.

 

Checkliste für Freiwillige

Damit du ohne Probleme zu deiner kostenfreien Strafregisterbescheinigung kommst, haben wir dir eine kurze Checkliste erstellt.

  • Das Antragsformular – von dir (der/dem Freiwilligen) ausgefüllt. Eine Vorlage dazu findest du hier oder du gehst auf oesterreich.gv.at.
  • Ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Führerschein).
  • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde.
  • Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit.
  • Zusätzlich benötigst du zwei Bestätigungen von deiner Einsatzstelle:
    • Die Bestätigung von deiner Einsatzstelle, dass es sich bei deiner Tätigkeit um Freiwilliges Engagement gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 handelt.
    • Eine Bestätigung, die sicherstellt, dass deine Einsatzstelle die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einer Freiwilligenorganisation erfüllt.

 

Achtung: Bei einer erweiterten Strafregisterbescheinigung musst du auch noch an Folgendes denken:

  • Für eine erweiterte Strafregisterbescheinigung (z. B. Kinder- und Jugendfürsorge gem. § 10 Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) nimm ergänzend zum Antragsformular auch diese Bestätigung mit, die von deiner Einsatzstelle auszufüllen ist.
  • Wird die Bescheinigung nicht selbst abgeholt, ist eine Vollmacht der Antragssteller:in notwendig.

 

Noch ein Hinweis: Strafregisterbescheinigungen kannst du auch online mit deiner ID-Austria beantragen. Hierbei fallen jedenfalls Bearbeitungsgebühren an. Auch ein Upload der oben angeführten Bestätigungen ist zu diesem Zeitpunkt online nicht möglich.

 

Alles beisammen und dennoch Probleme?

Du hast alle Unterlagen beisammen und hast trotzdem für deine Strafregisterbescheinigung bezahlen müssen? Dann schreib uns eine E-Mail und schildere uns kurz deine Geschichte. Wir sammeln eure Rückmeldungen und leiten das Feedback gerne an die zuständigen Stellen weiter.

 

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