Energiekosten-Zuschuss für Non-Profits kommt

In naher Zukunft erhalten auch Non-Profit-Organisationen den Energiekostenzuschuss. Dazu legt die Bundesregierung ein neues Gesetz vor. "Das neue Gesetz für einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen sieht in den Jahren 2023 und 2024 Unterstützungsleistungen für Energiemehrkosten für jene Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit aus dem gemeinnützigen und kirchlichen Bereich vor, die nicht im Sinne der entsprechenden Regelung im Umsatzsteuergesetz unternehmerisch tätig sind", heißt es dazu in einer Aussendung des zuständigen Wirtschaftsausschusses des österreichischen Parlaments.
- So wie beim NPO-Fondsgesetz auch sind politische Parteien von der Förderung ausgeschlossen.
- Um Doppelförderungen zu vermeiden, werden bestehende energiekostenspezifische Förderungen des Bundes sowie der Länder und Gemeinden bei der Vergabe berücksichtigt.
- Mit der Abwicklung der Förderung wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) beauftragt.
Beschluss im Nationalrat nötig
Die Unterstützungs-Maßnahme wurde bereits im Rahmen des "Ehrenamtsgipfels" im Mai von der Bundesregierung angekündigt. Der dazu nötige Beschluss soll im Nationalrat noch vor der parlamentarischen Sommerpause gefasst werden.
140 Millionen Euro
Insgesamt schießt der Bund gemeinnützigen Vereinen und religiösen Einrichtungen, die keinem unternehmerischen Zweck dienen, 140 Millionen Euro zu. Bisher war der Energiekostenzuschuss nur Unternehmen und Neuen Selbstständigen vorbehalten.