Energiekosten-Zuschuss für Non-Profits
Rechtliches
22.06.2023
Bildmaterial: Unpslash/Riccardo Annandale
Rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023 erhalten auch Non-Profit-Organisationen den Energiekostenzuschuss. Einreichungen sind ab sofort möglich.
Insgesamt schießt der Bund im Rahmen der EKZ-NPO-Richtlinienverordnung (kurz: EKZ-NPO) gemeinnützigen Vereinen und religiösen Einrichtungen, die keinem unternehmerischen Zweck dienen, 140 Millionen Euro zu. Bisher war der Energiekostenzuschuss nur Unternehmen und Neuen Selbstständigen vorbehalten.
Anträge online stellen
Anträge können ausschließlich online und nach einer Registrierung über die Webseite www.ekz-npo.at eingereicht werden.
- Zuwendungen erhalten Organisationen, die von den "Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten entstandenen Energiekostensteigerungen betroffen sind" und zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Non-Profit-Organisationen, kurz: NPO – wie z. B. Sport-, Kultur- und Tierschutz-Vereine
- Gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen, denen aufgrund religionsrechtlicher Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommt und diese nicht oder teilweise nicht unternehmerisch tätig gemäß § 2 UStG sind und nicht unter § 4 EKZ-NPO-RLV fallen.
- So wie beim NPO-Fondsgesetz sind politische Parteien von der Förderung ausgeschlossen.
- Um Doppelförderungen zu vermeiden, werden bestehende energiekostenspezifische Förderungen des Bundes sowie der Länder und Gemeinden bei der Vergabe berücksichtigt.
- Mit der Abwicklung der Förderung wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) beauftragt.
Förderungen werden ab 800 EUR ausbezahlt
- Der EKZ-NPO fördert 30 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie
- 50 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2023.
- Die Förderungen werden ab einer errechneten Förderhöhe von 800 EUR
ausbezahlt. - Zuschüsse für das Jahr 2022 können ab 22. Jänner 2024 beantragt werden.
- Ab dem zweiten Halbjahr 2024 sind Anträge für das Jahr 2023 möglich.