Im Rahmen eines "Ehrenamtsgipfels" im Mai 2023 präsentierte die Bundesregierung die geplanten Änderungen des Freiwilligengesetzes. Wir haben die wichtigsten Punkte für dich in einem Blog-Beitrag zusammengefasst.
Neues Freiwilligengesetz
Das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement 2012 – kurz Freiwilligengesetz oder FreiwG – regelt in Österreich die Rahmenbedingungen für formelle freiwillige Tätigkeiten. Das Gesetz wurde 2023 überarbeitet und ist seit 1. September 2023 in Kraft.
Novelle des Freiwilligengesetzes
Am 6. Juli 2023 stimmte der Nationalrat über die neue Gesetzesvorlage zum Freiwilligengesetz ab. Neben einer Aufwertung des Freiwilligen Sozialjahrs, des freiwilligen Umweltjahrs, ist auch die Verankerung der Servicestelle für freiwilliges Engagement Teil des neuen Gesetzes. Nach erfolgter Stimmenmehrheit am 12. Juli 2023 im Bundesrat trat das neue Freiwilligengesetz mit 1. September 2023 in Kraft.
Die Neuerungen im Überblick
- In der Freiwilligengesetzes-Novelle ist unter anderem die bundesweite Servicestelle und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement verankert. Die Servicestelle, deren zentrales Instrument die Online-Plattform freiwillig-engagiert.at ist, wird mit 300.000 EUR im Jahr gefördert.
- Für die Freiwilligenzentren in den Bundesländern gibt es eine eigene Projektförderung. Die Fördermaßnahme ist mit jährlich einer Million EUR dotiert.
- Die Mittel des Anerkennungsfonds werden auf 500.000 EUR im Jahr aufgestockt.
- Innovative Freiwilligen-Projekte werden künftig einmal im Jahr mit einem Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet.
- Für jene jungen Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Umweltjahr oder den Gedenkdienst im Inland absolvieren, gibt es künftig bis zu 500 EUR im Monat Taschengeld. Zusätzlich erhalten Freiwillige ein Gratis-Klimaticket. Die Untergrenze liegt bei 75 % der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze. Das Sozialministerium stellt zusätzlich 4,5 Millionen Euro für Trägerorganisationen im Sozialbereich bereit, um diese zu animieren, die volle Geringfügigkeitsgrenze zu zahlen.
- Gedenk-, Friedens- und Sozialdienste im Ausland werden künftig mit bis zu 3 Millionen Euro im Jahr gefördert.
- Jugendliche, die einen Auslandsdienst absolvieren, können im Falle von Katastrophen oder anderen außerordentlichen Notständen diesen im Inland fortsetzen.
- Im Freiwilligenrat wird künftig von einer Beschränkung der Funktionsperiode – bisher fünf Jahre – Abstand genommen. Die bisher vorgeschriebenen Fristen zur Bestellung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern wird abgeschafft. Gleichzeitig werden die Aufgaben des Rates erweitert. Etwa um die Annahme der jährlichen Berichte des Anerkennungsfonds.
- Der Österreichische Freiwilligenpass dient künftig als zentraler österreichischer Nachweis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement.
Zivilgesellschaft arbeitete am Gesetz mit
- Dem neuen Gesetz ging ein Beteiligungsprozess voraus. Die zivilgesellschaftlichen Empfehlungen, flossen in den Entwurf für eine Novelle ein. Den Abschlussbericht findest du hier.
- Mit 9. Mai 2023 langte der Ministerialentwurf des Gesetzes im Nationalrat ein.
- In einer dreiwöchigen Begutachtungs-Phase waren Organisationen und Institutionen sowie Privatpersonen dazu aufgerufen, Stellungnahme zur Novelle abzugeben.
- Die Stellungnahmen wurden auf der Parlamentswebsite veröffentlicht und damit den parlamentarischen Klubs und dem zuständigen Ressort für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt.
- Mit 26. Mai 2023 wurde die Begutachtung abgeschlossen.
- Am 28. Juni 2023 nahm der zuständige Sozialausschuss die Gesetzes-Novelle mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS an.
- Am Donnerstag, 6. Juli 2023, stimmte der Nationalrat über das Gesetz ab.
Wichtige Inhalte des Gesetzes
- Das Freiwilligengesetz regelt das Freiwillige Sozialjahr (FSJ), das Freiwillige Umweltschutzjahr (FUJ), den Gedenkdienst im In- und Ausland sowie den Friedens- und Sozialdienst im Ausland.
- Freiwilligenorganisationen können laut FreiwG Förderungen aus dem Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement beantragen.
- Dank Freiwilligengesetz entfällt die Eingabegebühr für Strafregisterbescheinigungen für Freiwillige in Freiwilligenorganisationen.
- Wer ein mindestens dreijähriges freiwilliges Engagement in einer gemeinnützigen Organisation nachweist, kann die österreichische Staatsbürgerschaft bereits nach sechs statt nach zehn Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Österreich verliehen bekommen.
- Ehrenamtliche Lenker:innen der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsorganisationen mit B-Führerschein dürfen nach entsprechender Ausbildung und interner Prüfung auch Einsatzfahrzeuge über dreieinhalb Tonnen lenken.
Freiwilligenrat vermittelt zwischen Gesellschaft und Staat
Im Freiwilligengesetz ist der Österreichische Freiwilligenrat gesetzlich verankert. Als Dialogforum vermittelt der Rat zwischen Zivilgesellschaft und Staat. Ziel des Freiwilligenrats ist es, Freiwilligentätigkeiten der Zivilgesellschaft in ihrer Vielfalt als tragende Säule des Gemeinwesens anzuerkennen und aufzuwerten. Zudem ist es Aufgabe des Freiwilligenrats, die Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten zu verbessern.
Gesetz garantiert Versicherung für Freiwillige
Für rechtliche Verbesserungen für Freiwillige haben insbesondere die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg gesorgt. Dort gibt es eine eigene Haftpflicht- und Unfallversicherung des Landes oder eine vom Land finanzierte Versicherungslösung für unterschiedliche Zielgruppen. Auch Gemeinden bieten Versicherungslösungen für Freiwillige an. Größere Organisationen mit vielen Freiwilligen sichern diese durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Wer bei der Freiwilligen Feuerwehr oder dem Österreichischen Rotes Kreuz aktiv ist, ist in die gesetzliche Unfallversicherung nach dem ASVG einbezogen und damit entsprechend geschützt. Dennoch: eine bundesweit einheitliche Versicherung für Freiwillige gibt es in Österreich derzeit nicht.
Der Entwurf des Freiwilligengesetzes im Überblick
Mehr rechtliche Informationen im Freiwilligenweb
Information, Service, offizielle Dokumente und Anträge rund um dein freiwilliges Engagement findest du auf freiwilligenweb.at – dem offiziellen Info-Portal für freiwilliges Engagement, das vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betrieben wird.