Im Rahmen eines "Ehrenamtsgipfels" im Mai 2023 präsentierte die Bundesregierung die geplanten Änderungen des Freiwilligengesetzes. Wir haben die wichtigsten Punkte für dich in einem Blog-Beitrag zusammengefasst.
Freiwilligengesetz neu

Das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement 2012 – kurz Freiwilligengesetz oder FreiwG – regelt in Österreich die Rahmenbedingungen für formelle freiwillige Tätigkeiten. Das Gesetz wird 2023 novelliert.
Wichtige Inhalte des Gesetzes
- Das Freiwilligengesetz regelt das Freiwillige Sozialjahr (FSJ), das Freiwillige Umweltschutzjahr (FUJ), den Gedenkdienst im In- und Ausland sowie den Friedens- und Sozialdienst im Ausland.
- Freiwilligenorganisationen können laut FreiwG Förderungen aus dem Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement beantragen.
- Dank Freiwilligengesetz entfällt die Eingabegebühr für Strafregisterbescheinigungen für Freiwillige in Freiwilligenorganisationen.
- Wer ein mindestens dreijähriges freiwilliges Engagement in einer gemeinnützigen Organisation nachweist, kann die österreichische Staatsbürgerschaft bereits nach sechs statt nach zehn Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Österreich verliehen bekommen.
- Ehrenamtliche Lenker:innen der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsorganisationen mit B-Führerschein dürfen nach entsprechender Ausbildung und interner Prüfung auch Einsatzfahrzeuge über dreieinhalb Tonnen lenken.
Freiwilligenrat vermittelt zwischen Gesellschaft und Staat
Mit dem Freiwilligengesetz wurde zudem der Österreichische Freiwilligenrat gesetzlich verankert. Dieser befindet sich nunmehr in seiner zweiten Funktionsperiode (2018-2022). Der Österreichische Freiwilligenrat hat das Ziel, Freiwilligentätigkeiten der Zivilgesellschaft in ihrer Vielfalt als tragende Säule des Gemeinwesens anzuerkennen und aufzuwerten. Zudem ist es Aufgabe des Freiwilligenrats, die Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten zu verbessern. Als Dialogforum vermittelt der Rat zwischen Zivilgesellschaft und Staat.
Gesetz garantiert Versicherung für Freiwillige
Für rechtliche Verbesserungen für Freiwillige haben insbesondere die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien gesorgt. Dort gibt es eine eigene Haftpflicht- und Unfallversicherung des Landes oder eine vom Land finanzierte Versicherungslösung für unterschiedliche Zielgruppen. Auch Gemeinden bieten Versicherungslösungen für Freiwillige an. Große Organisationen mit vielen Freiwilligen sichern diese durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Wer bei der Freiwilligen Feuerwehr oder dem Österreichischen Rotes Kreuz aktiv ist, ist in die gesetzliche Unfallversicherung nach dem ASVG einbezogen und damit entsprechend geschützt.
Novelle des Freiwilligengesetzes
Das NPO Kompetenzzentrum der WU Wien evaluierte im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) das Freiwilligengesetz (FreiwG). Entstanden sind zehn Handlungsempfehlungen für eine noch bessere Förderung des Freiwilligenwesens in Österreich. Die Empfehlungen bilden die Grundlage für einen Beteiligungsprozess, den die Interessenvertretung gemeinnütziger Organisationen im Auftrag des BMSGPK 2022 durchgeführt hat. Die zivilgesellschaftlichen Empfehlungen, flossen in den Entwurf für eine Novelle des Freiwilligengesetzes ein. Den Abschlussbericht findest du hier.
Entwurf des Freiwilligengesetzes in Begutachtung
Mit 9. Mai 2023 langte der Ministerialentwurf des Gesetzes im Nationalrat ein. In einer dreiwöchigen Begutachtungs-Phase sind nun Organisationen und Institutionen dazu aufgerufen, Stellungnahme zur Novelle abzugeben. Auch jede Privatperson ab 14 Jahren kann online zum Gesetz Stellung nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Parlamentswebsite veröffentlicht und damit den parlamentarischen Klubs und dem zuständigen Ressort für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt. Mit 26. Mai 2023 wird die Begutachtung abgeschlossen. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll der Nationalrat über das neue Gesetz abstimmen. Läuft alles nach Plan, könnte das Freiwilligengesetz am 1. September 2023 in Kraft treten.

Der Entwurf des Freiwilligengesetzes im Überblick

Mehr rechtliche Informationen im Freiwilligenweb
Information, Service, offizielle Dokumente und Anträge rund um dein freiwilliges Engagement findest du auf freiwilligenweb.at – dem offiziellen Info-Portal für freiwilliges Engagement, das vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betrieben wird.