Freiwillige erhalten Strafregisterbescheinigung gratis


Für viele Einsatzbereiche musst du als Freiwillige:r eine einwandfreie Strafregisterbescheinigung – auch Strafregisterauszug oder Leumundszeugnis genannt – vorlegen.
Das Strafregister ist ein in Österreich zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Die sogenannte Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über eingetragene Verurteilungen einer Person. Das Dokument kann nur dir als betreffender Person und auf deinen Antrag ausgestellt werden.
Bei manchen Aufgaben im Freiwilligenbereich ist es erforderlich, dass du vor Start deiner Tätigkeit eine Strafregisterbescheinigung vorlegst. Deine Bescheinigung sollte im Regelfall nicht älter als drei Monate sein.
Ausstellung für Freiwillige kostenlos
Als Freiwillige:r erhältst du deine Strafregisterbescheinigung seit 1. Jänner 2024 völlig kostenfrei. Die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung war übrigens schon bisher gratis. Neu ist nun, dass die bisher zu bezahlende Bundesverwaltungsabgabe entfällt. Die komplette Gebührenbefreiung ist seit Anfang 2024 im Gebührengesetz 1957 vorgesehen (siehe § 14 TP 6 Abs. 5 Z 28 GebG iVm § 14 TP 14 Abs. 3 Z 2 GebG).
Zwei Bestätigungen notwendig
Damit du eine Strafregisterbescheinigung kostenlos ausgestellt bekommst, sind seit der Gesetzeserweiterung neben den Antragsunterlagen zwei Bestätigungen deiner Einsatzstelle notwendig:
- Eine Bestätigung deiner Einsatzstelle, dass es sich bei deiner Tätigkeit um Freiwilliges Engagement gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 handelt. Das bedeutet u.a., dass du für deine Tätigkeiten im Einzelfall höchstens das Freiwilligenpauschale erhältst. Deine Einsatzstelle kann dazu diese Bestätigungsvorlage verwenden.
- Eine Bestätigung über das Vorliegen einer der folgenden Einrichtungen:
- Freiwilligenorganisationen gemäß § 3 Abs. 1 des Freiwilligengesetzes (FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012.
Diesen schriftlichen Nachweis kann deine Einsatzstelle hier bei der Servicestelle für freiwilliges Engagement in Österreich beantragen. - Spendenbegünstigte Einrichtungen gemäß § 4a des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988), BGBl. Nr. 400/1988.
Wie du als Freiwilligenorganisation zu deiner Spendenbegünstigung kommst, haben wir für dich in einem Wissensbeitrag zusammengefasst. - Gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen.
- Freiwilligenorganisationen gemäß § 3 Abs. 1 des Freiwilligengesetzes (FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012.
Liegen beide Punkte vor, sind die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung erfüllt.
Unabhängig vom Wohnsitz
Die Strafregisterbescheinigung bekommst du unabhängig von deinem aktuellen Wohnsitz
- in jeder Landespolizeidirektion und
- auf jedem Polizeikommissariat in Österreich sowie
- beim Magistrat oder
- am Gemeindeamt sowie
- im Ausland bei jeder österreichischen Vertretungsbehörde.
Die Bescheinigung kannst du zu den Parteienverkehrszeiten der jeweiligen Stellen beantragen. Sie wird meistens sofort ausgestellt. Bei manchen Behörden musst du vorab einen Termin vereinbaren.
Gebühren bei Online-Ausstellung
Du kannst deine Strafregisterbescheinigung auch online beantragen. Dafür benötigst du eine ID-Austria oder einen EU-Login. Achtung: Die Option auf eine kostenfreie Ausstellung ist bislang im Online-Formular nicht möglich (Stand: 11. Februar 2025). Im Formular kannst du lediglich die Option „Zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle" auswählen, die mit Kosten verbunden ist.
Checkliste für Freiwillige
Damit du ohne Probleme zu deiner kostenfreien Strafregisterbescheinigung kommst, haben wir dir eine kurze Checkliste erstellt.
- Das Antragsformular – von dir (der/dem Freiwilligen) ausgefüllt. Die PDF-Datei dazu findest du hier oder du gehst auf oesterreich.gv.at.
- Ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Führerschein).
- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde.
- Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit.
- Zusätzlich benötigst du zwei Bestätigungen von deiner Einsatzstelle:
- Die Bestätigung von deiner Einsatzstelle, dass es sich bei deiner Tätigkeit um Freiwilliges Engagement gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 handelt.
- Eine Bestätigung, die sicherstellt, dass deine Einsatzstelle die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einer Freiwilligenorganisation erfüllt.
Achtung: Bei einer erweiterten Strafregisterbescheinigung musst du auch noch an Folgendes denken:
- Für eine erweiterte Strafregisterbescheinigung (z. B. Kinder- und Jugendfürsorge gem. § 10 Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) benötigst du ergänzend zum Antragsformular eine weitere Beilage, die von deiner Einsatzstelle auszufüllen ist.
- Wird die Bescheinigung nicht selbst abgeholt, ist eine Vollmacht der Antragssteller:in notwendig.
FAQs - häufige Fragen
Wer kann eine kostenfreie Strafregisterbescheinigung beantragen?
Personen, die sich freiwillig engagieren (möchten), können eine kostenfreie Strafregisterbescheinigung beantragen, sofern diese für eine konkrete Organisation oder Einrichtung benötigt wird.
Was ist beim Ausfüllen des Antragsformulars zu beachten?
Im letzten Punkt des Formulars gibt du an, dass deine beantragte Bescheinigung nur zur Vorlage bei deiner Einsatzstelle dient. Kreuze dazu den Punkt "nur zur Vorlage bei" an und gib dann die "Bezeichnung des Adressaten" (Name des Vereins, Freiwilligenorganisation, etc.) , Straße, Hausnummer sowie Postleitzahl, Ort und Staat an.
Wenn du an dieser Stelle keine spezifische Organisation nennst und stattdessen eine allgemeine Ausstellung beantragst, können Gebühren anfallen. Daher empfehlen wir, den Verwendungszweck genau anzugeben, um Missverständnisse zu vermeiden.
Sind alle Arten der Strafregisterbescheinigungen kostenlos?
Egal, welche Art der Strafregisterbescheinigung du brauchst: Auch die speziellen Varianten wie z.B. die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" sind für Freiwillige gebühren- und abgabenfrei.
Reicht die spezielle Strafregisterbescheinigung alleine aus?
Nein. Zusätzlich zur speziellen Bescheinigung (z.B für die Kinder- und Jugendfürsorge) brauchst du auch die „normale“ Strafregisterbescheinigung (Beides ist für Freiwillige kostenlos).
Der Grund: Die spezielle Bescheinigung listet ausschließlich Sexualstraftaten auf. Andere relevante Delikte – etwa Gewalttaten, Eigentumsdelikte oder andere strafrechtliche Verurteilungen – sind nur in der allgemeinen Bescheinigung ersichtlich.
Erhalten auch Nicht-Österreicher:innen die Bescheinigung gratis?
Die Strafregisterbescheinigung kann jede:r kostenfrei beantragen.
- Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates können bei der Beantragung einer Strafregisterbescheinigung verlangen, dass entsprechende Informationen aus dem Strafregister ihres Heimatlandes eingeholt werden.
- Achte darauf, dass du im Antragsformular den entsprechenden Punkt: "Ich verlange die Einholung einer Auskunft aus dem Strafregister meines Herkunftsstaates und gebe meine Zustimmung zur Erteilung der Auskunft" ankreuzt. Da die Auskunft von der Behörde erst eingeholt werden muss, gibst du im Antrag auch deine Zustelladresse an. Deine Bescheinigung wird dir von der Behörde per Post zugestellt.
- Für Staatsangehörige aus Drittstaaten scheinen in der Strafregisterbescheinigung nur Infos aus dem österreichischen Register auf.
Ausnahme: Personen im laufenden Asylverfahren können in der Regel keine Bescheinigung beantragen. Grund ist, dass ihre Ausweisdokumente während des Asylverfahrens bei einer anderen Behörde hinterlegt sind und die Aufenthaltsberechtigungskarte nicht als Lichtbildausweis anerkannt wird.
Gibt es ein Mindestalter für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung?
Alle Personen ab 14 Jahren können die Strafregisterbescheinigung beantragen.
Alles beisammen und trotzdem Probleme?
Du hast alle Unterlagen beisammen und musst trotzdem für deine Strafregisterbescheinigung bezahlen? Dann schreib uns ein kurzes E-Mail.
Wir nehmen mit der Behörde Kontakt auf, um sie über die Kostenbefreiung für Freiwillige zu informieren.