Freiwillige erhalten Strafregisterbescheinigung gratis
Für viele Einsatzbereiche musst du als Freiwillige:r eine einwandfreie Strafregisterbescheinigung – auch Strafregisterauszug oder Leumundszeugnis genannt – vorlegen.
Das Strafregister ist ein in Österreich zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Die sogenannte Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über eingetragene Verurteilungen einer Person. Das Dokument kann nur dir als betreffender Person und auf deinen Antrag ausgestellt werden.
Bei manchen Aufgaben im Freiwilligenbereich ist es erforderlich, dass du vor Start deiner Tätigkeit eine Strafregisterbescheinigung vorlegst. Deine Bescheinigung sollte im Regelfall nicht älter als drei Monate sein.
Ausstellung für Freiwillige kostenlos
Als Freiwillige:r erhältst du deine Strafregisterbescheinigung völlig kostenfrei. Die komplette Gebührenbefreiung ist seit Anfang 2024 im Gebührengesetz 1957 festgeschrieben (siehe § 14 TP 26 Abs 7 Z 1 lit a GebG). Im Jahr 2026 wurde die Antragsstellung nochmals vereinfacht.
Checkliste für Freiwillige
Damit du ohne Probleme zu deiner kostenfreien Strafregisterbescheinigung kommst, findest du hier eine kurze Checkliste.
- Das allgemeine Formular "Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung".
- Formular Bestätigung des freiwilligen Engagements - Freiwilligenpass – Das füllst du gemeinsam mit deiner Einsatzstelle aus. Die PDF-Datei dazu findest du hier.
(Das Formular ersetzt ab sofort alle individuell zusammengestellten Unterlagen) - Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Führerschein).
- Vielleicht benötigst du auch folgendes:
- Wenn du früher einen anderen Namen hattest: Nachweis wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Adoptionsurkunde.
- Wenn du aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kommst: Nachweis über die Staatsangehörigkeit.
- Holst du die Bescheinigung nicht selbst ab, ist eine Vollmacht von dir notwendig.
Wo du die Bescheinigung bekommst
Die Strafregisterbescheinigung bekommst du unabhängig von deinem Wohnsitz
- in jeder Landespolizeidirektion und
- auf jedem Polizeikommissariat in Österreich sowie
- beim Magistrat oder Gemeindeamt sowie
- im Ausland bei jeder österreichischen Vertretungsbehörde.
Die Bescheinigung kannst du zu den Parteienverkehrszeiten der jeweiligen Stellen beantragen. Sie wird meistens sofort ausgestellt. Bei manchen Behörden musst du vorab einen Termin vereinbaren.
Online Beantragung (nicht empfohlen)
Du kannst deine Strafregisterbescheinigung theoretisch auch online beantragen. ACHTUNG: Dabei ist keine Gebührenbefreiung möglich und spezielle Arten der Strafregisterbescheinigung (z.B. Kinder- und Jugendfürsorge) können so auch nicht beantragt werden (Stand: Jänner 2026).
Für die Online-Beantragung benötigst du eine ID-Austria oder einen EU-Login.
Dokumente
FAQs - häufige Fragen
Wer kann eine kostenfreie Strafregisterbescheinigung beantragen?
Personen, die sich freiwillig engagieren (möchten), können eine kostenfreie Strafregisterbescheinigung beantragen, sofern diese für eine konkrete Organisation oder Einrichtung benötigt wird.
Welche Art der Strafregisterbescheinigung ist wann erforderlich?
Dafür gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Jede Freiwilligenorganisation kann selbst festlegen, ob sie eine Strafregisterbescheinigung von ihren Freiwilligen verlangt. Sie entscheidet, welche Art von Bescheinigung für welche Tätigkeit erforderlich ist. Aus fachlicher Sicht empfehlen wir Folgendes:
- Allgemeine Strafregisterbescheinigung: Die empfehlen wir dann, wenn die Freiwilligentätigkeit eine besondere Vertrauensstellung erfordert und sich nicht mit einer Verurteilung vereinbaren ließe.
Beispiele: Eine Verurteilung wegen "Betrug" passt nicht zur Verwaltung der Vereinsfinanzen. Eine Verurteilung wegen "Stalking" ist mit dem Zugang zu sensiblen personenbezogenen Daten nicht vereinbar. - Beilage für Kinder- und Jugendfürsorge bzw. Pflege und Betreuung: Diese Bescheinigung ist sinnvoll, wenn Freiwillige direkter Kontakt zu vulnerablen Zielgruppen haben. Dazu zählen etwa Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Behinderung. In diesen Fällen empfehlen wir die Beilage zusätzlich zur allgemeinen Strafregisterbescheinigung. Diese enthält etwa auch Einträge zu Sexual- und Gewaltdelikten. Solche Delikte scheinen in der allgemeinen Bescheinigung wegen Löschfristen nicht mehr auf. Für die Beurteilung einer Eignung zu einer Freiwilligentätigkeit können diese aber weiterhin relevant sein.
Sind alle Arten der Strafregisterbescheinigungen kostenlos?
Egal, welche Art der Strafregisterbescheinigung du brauchst: Auch die mit Beilage wie z.B. die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" sind für Freiwillige gebühren- und abgabenfrei.
Reicht die spezielle Strafregisterbescheinigung alleine aus?
Nein. Zusätzlich zur Beilage (z.B. für die Kinder- und Jugendfürsorge) brauchst du auch die „normale“ Strafregisterbescheinigung (Beides ist für Freiwillige kostenlos).
Der Grund: Die spezielle Bescheinigung listet ausschließlich Sexualstraftaten auf. Andere relevante Delikte – etwa Gewalttaten, Eigentumsdelikte oder andere strafrechtliche Verurteilungen – sind nur in der allgemeinen Bescheinigung ersichtlich.
Erhalten auch Nicht-Österreicher:innen die Bescheinigung gratis?
Die Strafregisterbescheinigung kann jede:r kostenfrei beantragen.
- Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates können bei der Beantragung einer Strafregisterbescheinigung verlangen, dass entsprechende Informationen aus dem Strafregister ihres Heimatlandes eingeholt werden.
- Achte darauf, dass du im Antragsformular den entsprechenden Punkt: "Ich verlange die Einholung einer Auskunft aus dem Strafregister meines Herkunftsstaates und gebe meine Zustimmung zur Erteilung der Auskunft" ankreuzt. Da die Auskunft von der Behörde erst eingeholt werden muss, gibst du im Antrag auch deine Zustelladresse an. Deine Bescheinigung wird dir von der Behörde per Post zugestellt.
- Für Staatsangehörige aus Drittstaaten scheinen in der Strafregisterbescheinigung nur Infos aus dem österreichischen Register auf.
Ausnahme: Personen im laufenden Asylverfahren können in der Regel keine Bescheinigung beantragen. Grund ist, dass ihre Ausweisdokumente während des Asylverfahrens bei einer anderen Behörde hinterlegt sind und die Aufenthaltsberechtigungskarte nicht als Lichtbildausweis anerkannt wird.
Gibt es ein Mindestalter für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung?
Alle Personen ab 14 Jahren können die Strafregisterbescheinigung beantragen, da Personen ab diesem Alter in Österreich strafmündig sind.
Wie oft soll die Stafregisterbescheinigung vorgelegt werden?
Wir empfehlen, die Strafregisterbescheinigung einmal jährlich einzuholen. Das vorgelegte Dokument sollte dabei nicht älter als drei Monate sein.
Was gilt, wenn Freiwillige für ihre Tätigkeit die Freiwilligenpauschale oder pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) erhalten?
Beides gilt als Aufwandsentschädigung und wird nicht als Entgelt gewertet. Somit gilt die Gebührenbefreiung auch in diesem Fall und die Freiwilligen können die Strafregisterbescheinigung kostenlos beantragen.
Alles beisammen und trotzdem Probleme?
Du hast alle Unterlagen beisammen und musst trotzdem für deine Strafregisterbescheinigung bezahlen? Dann schreib uns ein kurzes E-Mail.
Wir nehmen mit der Behörde Kontakt auf, um sie über die Kostenbefreiung für Freiwillige zu informieren.