Was macht der Freiwilligenrat?

04.05.2022

Mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement – kurz Freiwilligengesetz  – wurde der österreichische Freiwilligenrat 2012 gesetzlich verankert. Der Freiwilligenrat setzt sich aus Vereter:innen der Bundesministerien, Bundesländer, Städte und Gemeinden, Interessenvertretungen und Dachverbänden unterschiedlicher Themenbereiche zusammen. Als Dialogforum fördert der Freiwilligenrat den Austausch zwischen Staat und Zivilgesellschaft. Ziel ist des, die Freiwilligentätigkeiten aufzuwerten und die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement zu verbessern.

 

Wer gehört dem Freiwilligenrat an?

Folgende Mitglieder gehören dem österreichischen Freiwilligenrat laut Freiwilligengesetz § 31 an:

  • Der/die Bundesminister:in für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz als Vorsitzende:r und je ein:e Vertreter:in aller Bundesministerien.
  • Die Vertretungen der Bundesländer, je eine Vertretung des Städte- und Gemeindebundes, der Interessenvertretungen der Arbeitgeber:innen, der Arbeitnehmer:innen, der Landwirt:innen, der Gemeinwirtschaft, der Senior:innen, der Jugend sowie die Freiwilligensprecher:innen der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien.
  • Je ein:e Vertreter:in der gemäß Freiwilligengesetz anerkannten Träger der Inlandsfreiwilligendienste (FSJ und FUJ) und der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland).
  • Hinzu kommen Vertreter:innen aller wesentlichen Bereiche der Freiwilligentätigkeiten. Vorschläge für diese Nominierungen bringen jene Organisationen ein, die nach Zusammensetzung und Mitgliederzahl für den jeweiligen Bereich repräsentativ sind. Dazu zählen Organisationen, die entweder als Dachverbände eingerichtet sind oder – ohne solche zu sein – österreichweite Bedeutung haben. Sie werden aus den folgenden Bereichen nominiert:
      • Freie Wohlfahrt;
      • gemeinnützige und soziale Dienste;
      • Familien; Frauen;
      • Bildung;
      • Arbeit mit Kindern und Jugendlichen;
      • Kultur;
      • Umwelt-, Natur- und Tierschutz;
      • Sport;
      • Rettungs- und Katastrophendienste;
      • Selbsthilfe;
      • Behindertenarbeit;
      • Migration sowie
      • Freiwilligenzentren

     

    Das Gesetz sieht vor, dass für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen ist. Die Tätigkeit im Freiwilligenrat ist unentgeltlich.

Mehr Infos im Freiwilligenweb

Die Liste mit den aktuellen Mitgliedern des Freiwilligenrats findest du im Freiwilligenweb – dem Info-Portal des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Dort

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