Häufige Fragen
Du hast Fragen zu Ehrenamt und freiwilligem Engagement in Österreich? Hier beantworten dir die am häufigsten gestellten Fragen.
Was ist freiwilliges Engagement?
Wenn du freiwillig tätig bist, dann heißt das, dass du dich in deiner Freizeit für andere Menschen engagierst, ohne dafür Geld zu bekommen. Freiwilliges Engagement ergänzt im Sozialstaat die sozialversicherungspflichtige Lohnarbeit. In Österreich sind rund 46 Prozent der Über-15-Jährigen in der ein oder anderen Form freiwillig tätig. Im Einsatz als Rettungssanitäter:in, mit Kindern in einer Tagesstätte basteln, Sportaktivitäten für Menschen mit Beeinträchtigungen anbieten – so breit wie die Palette an Aktivitäten, sind auch die Begriffe dafür. Ehrenamt, Arbeit oder Engagement – welche Bezeichnung wofür passt, ist im übrigen Inhalt lebhafter wissenschaftlicher Debatten.
Wer kann sich in Österreich freiwillig engagieren?
Menschen jeder Altersgruppe dürfen sich in Österreich freiwillig engagieren. Die Betätigung gilt als Freizeitbeschäftigung. Es gelten keine weiteren rechtlichen Beschränkungen, nur die allgemeinen Regeln des Zusammenlebens. Besondere Anforderungen gelten für Jugendliche, Arbeitslose Menschen und Asylwerber:innen.
Welche besonderen Anforderungen gelten für Jugendliche?
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr können mit Zustimmung und unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten freiwillige Tätigkeiten leisten, die ihrer Entwicklung entsprechen (etwa Vorlesen im Seniorenheim). Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr dürfen als Freiwillige arbeiten, wenn der entsprechende Gesundheits- und Sittlichkeitsschutz eingehalten wird. Das betrifft etwa den Jugendschutz oder die Einsatzzeiten.
Worauf müssen Arbeitssuchende Menschen achten?
Arbeitslose Menschen können freiwillig tätig werden, solange sie uneingeschränkt der Vermittlung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) zur Verfügung stehen.
Welche Regelungen gelten für Asylwerber:innen?
Asylwerber:innen dürfen dann Freiwilligenarbeit leisten, wenn sie zum Asylverfahren zugelassen und im Besitz einer Aufenthaltsberechtigungskarte sind.
In welchen Bereichen ist freiwilliges Engagement möglich?
Freiwilliges Engagement in Österreich ist sehr vielfältig. Das reicht von Besuchsdiensten, über Lern- und Sprachhilfe, Soforthilfe für Menschen in Not bis hin zur Abhaltung von Workshops, und vielem anderen mehr. Klick hier für eine Übersicht.
Was kann ich bei meinem freiwilligen Engagement machen?
Die freiwilligen Tätigkeiten und deren Ausmaß hängen stark von Bereich und der Einrichtung ab, in der du engagierst. Eines ist dabei zu beachten: Freiwillige übernehmen niemals die Aufgaben bezahlter Mitarbeiter:innen. Die Ausnahme stellen hier das Rettungswesen und der Katastrophenschutz dar. Ansonsten sollte Freiwilliges Engagement stets Ergänzung zu professionellen Leistungen sein und niemals Ersatz dafür. Freiwillige sind in diesem Sinne auch keine Hilfskräfte.
Wieviel Zeit soll ich für mein Engagement einplanen?
Das hängt ganz von der Art deines Engagements ab. Bei einem einmaligen Einsatz – etwa im Rahmen einer Veranstaltung – kann es vorkommen, dass du mehrere Stunden am Tag beschäftigt bist. Bei regelmäßigen Engagements empfehlen wir einen Umfang von zwei bis vier Stunden pro Woche. Letztlich entscheidest du das aber ganz individuell mit deiner Einrichtung.
"Wenn du dich engagieren willst, dann kannst du das auch."
Welche Vorkenntnisse sollte ich haben?
Wenn du dich engagieren willst, dann kannst du das auch. Prinzipiell gibt es für alle Interessierten eine Möglichkeit, sich als Freiwillige:r einzubringen. Für manche Tätigkeiten braucht es allerdings entsprechende Fähigkeiten. Wir unterstützen dich mit unseren Aus- und Fortbildungen gerne dabei, dir notwendige Kompetenzen anzueignen.
Kann ich mein freiwilliges Engagement jederzeit beenden?
Eine der Besonderheiten freiwilligen Engagements ist es, dass du dein Engagement jederzeit beenden kannst. Dein:e Freiwilligenkoordinator:in unterstützt und begleitet dich bei einem geregelten Ausstieg.
Ich bin unsicher, wo ich mich betätigen möchte. Wie finde ich einen Bereich, der zu mir passt?
Freiwilliges Engagement ist sehr vielfältig. Je nach Interesse und zeitlicher Verfügbarkeit finden wir gemeinsam mit dir eine Tätigkeit, die optimal zu deinen Stärken und Talenten passt. So lässt sich dein freiwilliges Engagement gut in deinen Alltag integrieren und du kannst wertvolle Erfahrungen sammeln.
Welche Aufgaben übernehmen Freiwilligenkoordinator:innen?
Die Freiwilligenkoordinator:innen unterstützen und begleiten dich: Sie helfen bei der Suche nach Ihrem persönlichen Interessengebiet, beim „Schnuppern“ und der Einarbeitung und stehen dir bei Fragen oder Problemen zur Seite. So kannst du Tätigkeiten und Aufgaben in aller Ruhe kennenlernen und herausfinden, ob dies deinen Vorstellungen entspricht. Im Regelfall wird eine Probezeit vereinbart, die es dir ermöglicht, freiwillige Tätigkeit unverbindlich auszuprobieren.
Welche Vorteile bringt mir ein freiwilliges Engagement?
Mit deinem freiwilligen Engagement erlernst du neue Fähigkeiten und erweiterst deinen Horizont. Als Freiwillige:r hast du Zugang zu einem umfassenden Aus- und Weiterbildungsangebot. Lerninhalte sind nicht nur für deine Freiwilligentätigkeit nützlich, sondern auch für deinen Beruf oder dein Privatleben. Du lernst auch andere Freiwillige und Menschen aus unserem großen Netzwerk kennen.
Bekomme ich einen Nachweis für meine freiwillige Tätigkeit?
Von den jeweiligen Institutionen erhältst du selbstverständlich auch einen Nachweis über deine ehrenamtliche Tätigkeit sowie deine erworbenen Kompetenzen.
Wie erhalte ich eine Strafregisterbescheinigung?
Eine Strafregisterbescheinigung kannst du kostenpflichtig an den unten genannten Stellen beantragen. Als Freiwillige:r erhältst du die Bescheinigung zu einem günstigeren Preis. Voraussetzung dafür ist, dass du dir eine Bestätigung über dein freiwilliges Engagement holst – eine solche bekommst du etwa in deinem Freiwilligenzentrum. Die dafür zu bezahlenden 2,10 Euro übernimmt im Normalfall auch deine Einrichtung.
Die Strafregisterbescheinigung bekommst du unabhängig von deinem aktuellen Wohnsitz an folgenden Stellen:
- In jeder Landespolizeidirektion und auf jedem Polizeikommissariat
- Beim Magistrat oder am Gemeinderat
- Im Ausland bei jeder österreichischen Vertretungsbehörde
Eine „Strafregisterbescheinigung“ kannst du auch online beantragen. Dafür benötigst du eine Bürgerkarte, die auch als Handy-Signatur verfügbar ist. Siehe https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Kann ich entstandene Fahrtkosten von der Steuer absetzen?
Wenn du ein Fahrtenbuch führst und das amtliche Kilometergeld nicht von der Organisation, in der du dich engagierst, ausbezahlt wurde, kannst du die Fahrtkosten steuerlich absetzen. Zu beachten ist, dass allen Arbeitnehmer:innen eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 132 Euro zusteht. Diese Pauschale ist in der Lohnsteuertabelle eingerechnet und wird unabhängig davon, ob Werbungskosten anfallen, von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen.
Welche Fortbildungen werden für Freiwillige angeboten?
Die Freiwilligenzentren in Österreich bieten regelmäßig kostenlose Seminare an. Darin vermitteln Expert:innen persönliche und fachliche Kompetenzen. In Aufbaumodulen kannst du auf bestimmte Themen spezialisieren und deine Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen. Alle Angebote findest du HIER.
Gibt es Weiterbildungen für Freiwilligenkoordinator:innen?
Die Freiwilligenzentren bieten auch ein abwechslungsreiches Bildungsprogramm für all jene, die sich in sozialen Organisationen mit der Koordination von Freiwilligen befassen. In Workshops vermitteln Expert:innen etwa Know-how zu den Bereichen Konfliktmanagement, Resilienz und Selbstfürsorge oder Wertschätzung in der Freiwilligenarbeit. Alle Veranstaltungen findest du HIER.
Nicht fündig geworden?
Nicht gefunden, wonach du suchst? Unsere Expert:innen beraten dich auch gerne am Telefon oder per E-Mail. Du kannst uns auch eine SMS-Nachricht schicken unter der Telefonnummer +43/660/8708604.
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