Bestätigung für Freiwilligenorganisationen (FWO)
nach § 3 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 2. FreiwG
Ab sofort erhalten Organisationen von der Servicestelle eine Bestätigung, dass sie die wesentlichen Voraussetzungen einer Freiwilligenorganisation gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 2 Freiwilligengesetz (FreiwG) erfüllen.
Die Ausstellung erfolgt nach Freigabe des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
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Dann schreib uns einfach eine E-Mail an info@freiwillig-engagiert.at oder meld dich am Info-Telefon unter +43 660/870 86 04
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