Bestätigung für Freiwilligen­organisationen (FWO)
nach § 3 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 2. FreiwG

Als registrierte Organisation benötigen wir für deine Bestätigung nur ein paar zusätzliche Daten.

Die Ausstellung erfolgt nach Freigabe des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Betätigungsfelder (Mehrfachnennung möglich)*
Bestätigung*
Einverständnis*

Ich bin damit einverstanden, dass freiwillig-engagiert die angegebenen Daten an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übermittelt und die Daten vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz insbesondere zum Zweck der Überprüfung der Voraussetzungen gem. § 3 Absatz 1 sowie § 2 Absatz 2 FreiwG verarbeitet werden.

Bitte beachte, dass nach Genehmigung eine Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf freiwilligenweb.at/freiwilligenorganisationen vorgenommen wird. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unterliegt zudem dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und kann daher verpflichtet sein, eine Liste der genehmigten Freiwilligenorganisationen den Bestimmungen des IFG entsprechend zu veröffentlichen.

Du hast Fragen zur Bestätigung?

Dann schreib uns einfach eine E-Mail an info@freiwillig-engagiert.at oder meld dich am Info-Telefon unter +43 660 87 08 604

Wir freuen uns auf deine Nachricht!